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וכל ישראל וגו׳. Das Verbrechen und seine Strafe sollen dem ganzen Volke zum Bewusstsein gebracht werden, כותבין ושולחין בכל המקומות איש פלוני נתחייב מיתה בב׳׳ד. Nur bei vier Verbrechen ist die Veröffentlichung der Verurteilung zur allgemeinen Warnung Vorschrift: (Kap. 21, 21) ובן סורר ומורה (Kap. 13, 12) ארבעה צריכין הכרזה המסית (Kap. 19, 20) ועדים ווממים (Kap. 17, 13) וזקן ממדה. Bei זקן ממרה war sogar nach ר׳׳ע die Strafvollziehung bis zum רגל zu verschieben, damit sie in größter Öffentlichkeit geschehe (Sanhedrin 89a; — siehe ל׳׳מ zu 8 ,3 הל׳ ממרים). Das Prinzip der Abschreckung ist daher keineswegs das Motiv der jüdischen Strafjustiz. Nur bei diesen vier Verbrechen gibt das Gesetz diesem Zwecke durch Veröffentlichung Folge.