Vorbemerkungen. 1. Es ist bereits in V K 4 * VK4 bedeutet „Vorbemerkungen zu Kelim Nr. 4.“ Die Vorbemerkungen zu Ohalot werden als VO bezeichnet werden. bemerkt, dass ein מת als אבי אבות הטומאה noch ein anderes Ding zum אב הטומאה macht. Ferner ist V K 5 gelehrt, wie die Regel חרב הרי הוא כחלל beim מת und טמא מת anzuwenden ist. 2. Diese Toten-Unreinheit wird nicht bloss durch eine ganze menschliche Leiche bewirkt, sondern auch durch einzelne Teile derselben, wie sie im zweiten Abschnitt unseres Traktats aufgezählt werden, sowie auch durch das Totenzelt in dessen verschiedenen Arten (vgl. V K 27). 3. Menschen und Geräte, die durch eine Toten-Unreinheit unmittelbar oder mittelbar zum אב הטומאה werden, bleiben sieben Tage unrein und müssen den in Num. 19, 19 vorgeschriebenen Besprengungen und der טבילה unterzogen werden (V K 9). Doch meint Ramban (Comment, zu Num. 19, 16): Die Regel חרב הרי הוא כחלל gilt (für die Menschen oder Geräte, die das חרב berühren) bloss bezüglich der siebentägigen Unreinheit, aber nicht bezüglich der Besprengung. Ein ולד הטומאה (V K 1) bleibt nur bis zum Abend unrein. 4. Nur ein אבי אבות הטומאה kann הטומאת אהל (Zelt-Unreinheit) bewirken, aber nicht ein אב הטומאה. Es gibt aber manche Dinge, die, trotzdem sie אבי אבות הטומאה sind, nicht im Zelte verunreinigen, אין מטמאין באהל (vgl. 2, 3). Auch gilt die Regel חרב הרי הוא כחלל nicht bezüglich der טומאת אהל, vgl. Ramban zu Num. 19, 16. 5. Die Zelt-Unreinheit kann, wio V K 27 bemerkt, von dreifacher Art sein: 1) Es ist etwas מאהיל על המת, es bildet ein Zelt über dem Toten, d. h. es befindet sich in senkrechter Richtung über einem Toten. Von einem solchen spricht, nach Talmud Chullin 125 b, Num. 19, 16, da eine solche „Ueberdachung“ eines מת unter dem Begriff מגע (Berührung) subsumiert und daher אהל נגיעה, eine der Berührung gleich geachtete Ueberdachung, genannt wird. Zu derselben Kategorie gehört 2) מת מאהיל עליו, dass ein Toter etwas überdacht, d. h. über etwas in senkrechter Richtung sich befindet. Von anderem Charakter ist 3) die eigentliche Zelt-Unreinheit (אהל גרידא), von der Num. 19, 14 spricht. Dieses heisst: דבר אחר מאהיל עליו ועל המת, es befindet sich etwas mit einem מת unter einundderselben Bedachung. Dies heisst: טומאת אהל בהמשכה (Chullin das.), eine Zelt-Unreinheit durch Ueberleitung, indem hier durch die Bedachung die Unreinheit des Toten auf den reinen Gegenstand übergeleitet wird. 6. Die Bedachung (אהל), welche die letztere Wirkung hat, muss 1) mindestens das Mass von einer Handbreite in der Länge und ebensoviel in der Breite (טפח על טפח) haben; 2) von der טומאה (darunter verstehen wir hier stets eine Toten-Unreinheit) mindestens eine Handbreite entfernt sein; mit anderen Worten, es muss zwischen dem אהל und der טומאה ein freier Raum von mindestens einem Kabik-טפח sich befinden (חלל טפח). Doch kann nach rabbinischer Anordnung ein beweglicher Gegenstand auch nur von der Breite eines drittel טפח die טומאה überleiten, nach 16, 1 (s. das.). 7. Ist zwischen der טומאה und der Bedachung (אהל) kein חלל טפח, so nennt man dies eine טומאה רצוצה, eine eingeengte טומאה. Von einer solchen gilt der Satz: בוקעת ועולה בוקעת ויורדת, d. h. sie kann sich in der Höhe sowohl als in der Tiefe uneingeschränkt in senkrechter Richtung mitteilen, solange sie nicht durch ein Zelt gehemmt wird, das im Stande ist חוצץ בפני הטומאה zu sein, d. h. als ein scheidender Gegenstand die Verbreitung der טומאה zu verhindern, s. § 8. Dagegen ist was unter einem solchen Zelte neben der טומאה liegt, rein, wenn es die טומאה nicht berührt. Eine טומאה, die unter freiem Himmel liegt, ist zwar auch בוקעת ועולה, aber nicht בוקעת ויורדת. 8. Sowie eine Bedachung mit einem חלל טפח die Unreinheit auf alle unter der Bedachung befindlichen Gegenstände verbreitet, ebenso schützt sie alle über derselben befindlichen Gegenstände vor der Unreinheit, sie ist חוצץ בפני הטומאה. Soll das Zelt die Verbreitung einer טומאה רצוצה hemmen, so muss dasselbe an der Seite eine Oeffnung von mindestens einem Quadrat-טפח haben. 9. Ein allseitig geschlossenes Grab (קבר סתום), innerhalb dessen zwischen der Leiche und der sie deckenden Erdschicht ein freier Raum von mindestens einem Kubik-טפח sich befindet, ist in seiner ganzen Ausdehnung, ebenso wie das מת, ein אבי אבות הטומאה, und wer darüber selbst an der Stelle, die nicht vom מת eingenommen wird, wegschreitet, wird unrein. Ist aber zwischen der Leiche und der sie bedeckenden Erde kein חלל טפח, so ist dies als טומאה רצוצה zu betrachten und nach § 7. zu beurteilen. Dasselbe gilt von einem verschlossenen Sarge (ארון), in welchem sich ein מת befindet. Dies die Ansicht von ראב״ד und Tosafot Berachot 19 b. Dagegen ist nach Maimon. ·(טומאת מת 12, 6) ein ארון nur nach rabbinischer Bestimmung einem קבר סתום gleich. 10. Ein Haus, das eine zum Ein- und Ausgang bestimmte Türe hat, verunreinigt, wenn sich eine Toten-Unreinheit in demselben befindet, nur das, was sich im innern Raume befindet, oder was die Wände im Innern berührt. Was die Wände von aussen berührt und was auf dem Dache sich befindet, wird nicht unrein. Dies gilt, selbst wenn die Türe des Hauses verschlossen ist. 11. Wird aber die Türe mit Entfernung der bisherigen Türeinfassungen völlig vermauert (פרץ את פצימיו), so wird es als ein geschlossenes Grab betrachtet und unterliegt den in § 9 angegebenen Bestimmungen. Was ein solches Haus auch nur von aussen oder am Dache berührt, wird unrein. 12. In einem Hause, in welchem sich eine durch Bedachung verunreinigende טומאה befindet, ist nicht bloss alles unter der Ueberdachung unrein, sondern auch alles, was im Grund und Boden unter der Ueberdachung vergraben liegt bis in die tiefsten Tiefen (עד התהום). Ueber den Schutz, den ein צמיד פתיל gewährt, siehe Kelim Abschn. 10. 13. Was unter der Oberschwelle eines solchen Hauses sich befindet, ist ebenfalls unrein, selbst wenn es ausserhalb der Türe liegt; denn der Ort, durch welchen das מת binausgetragen werden soll (סוף הטומאה לצאת שם), wird auch von der טומאה betroffen. Ob dies eine sinaïtische Tradition oder bloss rabbinische Bestimmung sei, ist controvers; vgl. 7, 3. Hat das Haus mehrere Ausgangstüren, so unterliegen alle dieser Bestimmung von סוף טומאה לצאת, und erst wenn man ausdrücklich erklärt hat, eine bestimmte Türe oder ein Fenster zum Hinausbringen der טומאה zu benutzen, sind die andern Ausgänge rein. Das Mass der Oeffnung zum Hinausbringen der טומאה ist bei einem כזית vom מת ein Quadrat-טפח, bei einem grössern Teile vier טפחים im Quadrat, wie bei einer ganzen Leiche. 14. Die im vorigen § erwähnte טומאה erstreckt sich nicht bloss auf den Raum unter der Oberschwelle der Ausgangstüre, sondern auch auf den ganzen Raum, der von dem an der Seite der Ausgangstüre befindlichen vorspringenden Dache oder Mauervorsprung bedeckt wird (wenn der vorspringende Teil wenigstens ein טפח breit ist). 15. Wenn zwei nebeneinander befindliche Zelte durch eine bis an die Bedachung reichende Wand von einander getrennt sind, so kann die טומאה, die in einem Zelte liegt, nicht in das andere Zelt dringen, und die Gegenstände im andern Zelte bleiben rein. Dasselbe gilt, wenn ein Zimmer durch eine bis an die Decke reichende Scheidewand in zwei Teile geteilt wird. Die Wand ist חוצץ בפני הטומאה. 16. Dies gilt aber nur, wenn jedes der beiden Zelte, resp. jeder der beiden Teile, einen besondern Ausgang hat. Dann dringt die טומאה nicht vom einem Raume in den andern, selbst wenn eine Türe (die aber verschlossen ist) in der Scheidewand sich befindet, durch die man von einem Raume in den Nebenraum gelangen könnte. Kann man jedoch von einem Raume nur durch den andern hinausgelangen, so dringt zwar die טומאה nicht vom äassern Raume in den innern, wohl aber vom innern in den äussern, so dass, wenn eine טומאה im innern Raume liegt, auch alles im äussern Raume Befindliche unrein wird, weil die טומאה keinen andern Ausgang hat, als durch diesen Raum. 17. Wenn in der Scheidewand zwischen zwei Zelten eine offene Türe oder sonst eine Oeffnung sich befindet, die man entweder zum Aufbewahren oder zum Hinaus- und Hineinbringen von Gegenständen benutzt, und diese Oeffhung mindestens einen Quadrat-טפח misst, so kann die טומאה von einem Raum in den andern dringen. Dasselbe gilt von einem Raume im Erdgeschoss, dessen Bedachung durch eine Oeffnung von einem Quadrat-טפח mit dem Söller in Verbindung steht. Da dringt ebensfalls jede im Erdgeschoss befindliche Zelt-Unreinheit in den Söller, und jede solche Unreinheit im Söller verunreinigt alles im Erdgeschoss. Was hier von zwei Räumen gesagt wird, gilt selbstverständlich auch von drei oder mehreren Räumen, die durch Oeffnungen von je einem Quadrat-טפח mit einander verbunden sind. Stets kann da eine טומאה, die in einem Raume liegt, alles in den andern Räumen Befindliche verunreinigen. 18. Hat man aber die Oeffnung in der Scheidewand zwischen einem Raume und dem andern verstopft, so dringt die טומאה nicht vom einem Zelte in das andere, selbst wenn man beabsichtigt, den Verschluss nicht für immer dort zu lassen, sondern später wieder zu entfernen. Hat man jedoch die Oeffnung nicht ganz verschlossen, sondern nur derart verkleinert, dass sie nicht mehr das erforderliche Mass von einem Quadrat-טפח hat; dann kann der Verschluss nur, wenn man ihn für immer dort lassen will, das Weiterdringen der טומאה verhindern, nicht aber, wenn man ihn später zu entfernen beabsichtigt. 19. Ein Verschluss kann nur dann das Weiterdringen der טומאה verhindern, wenn der verschliessende Gegenstand selbst nicht verunreinigungsfähig ist. Verschliesst man aber z. B. mit einem Geräte, das selbst die Unreinheit annehmen kann; so gilt der Satz: כל שמקבל טומאה אינו חוצץ בפני הטומאה, was selbst für טומאה empfänglich ist, kann nicht als Scheidewand das Weiterdringen der טומאה verhindern. 20. Wenn bei einem allseitig verschlossenem Grabe (קבר סתום) darüber (oder darunter) ein Zelt sich befindet, so verbreitet sich die טומאה auf den ganzen innern Raum dieses Zeltes, und alles was darin ist, wird unrein. Dagegen verhindert die Bedachung (resp. der Boden) des Zoltes die weitere Verbreitung der טומאה nach unten (oder nach oben). Letzteres gilt aber nur, wenn das Zelt an der Seite eine Oeffnung von mindestens einem Quadrat-טפח hat, vgl. oben § 8 bei טומאה רצוצה. 21. Das Zelt selbst wird durch eine Toten-Unreinheit für sieben Tage unrein und bedarf der Besprengung, wenn dies aus einem der Stoffe besteht, die bei der Ueberdachung der Stiftshütte Vorkommen. Es sind dies: Wolle, Felle, Ziegenhaare (Sackstoff), und aus dem Pflanzenreiche Flachs (s. Sabbat 2, 3). Ein Zelt aus diesen Stoffen wird, selbst wenn es am Boden befestigt ist (קבוע בקרקע), toten-unrein. Zelte aus andern Stoffen werden nur, wenn sie vom Boden getrennt (תלוש) und כלים sind, von dem darin befindlichen Toten unrein, aber nicht, wenn sie קבוע בקרקע oder keine כלים sind. Es gibt aber Stoffe, die selbst als am Boden befestigte Zelte nicht unrein werden: Bein, Glas, Wassertierstoffe oder grosse, 40 Seah fassende Gefässe (vgl. יו״ב 7, 1 פתח האהל Nr. 3, vgl. aber auch גידולי טהרה, Responsen Nr. 19 bez. der grossen Gefässe). 22. Diese Unterscheidungen haben jedoch nur Folge bezüglich der Unreinheit des Zeltes selbst; dagegen sind hinsichtlich der Uebertragung der Unreinheit auf alles unter einundderselben Ueberdachung mit einer Toten-Unreinheit sich Befindende alle Stoffe, sowie קבוע und תלוש, einander gleich. Ob diejenigen Zelte, welche selbst verunreinigungsfähig sind, dennoch nach § 8 חוצץ בפני הטומאה sind, ist controvers; vgl. משנה למלך zu טומאת מת 5, 12 und גידולי טהרה, Resp. Nr. 19. 23. Zu den vom Grabe ausgehenden Unreinheiten gehört auch die des Grab-Verschlusses (גולל) und die der Stützen desselben (דופק), worüber Näheres in 2, 4 angegeben wird. 24. Ein Feld, in welchem sich durch Umackerung eines Grabes Gebeinsplitter an die Oberfläche verbreitet haben können, heisst בית הפרס. Dieses verunreinigt aber nur במגע ובמשא, den der eine Scholle davon berührt oder trägt. Es verunreinigt nicht באהל, durch Ueberdachung. Der Name בית הפרם wurde auch übertragen auf ein Feld, in welchem ein Grab verloren gegangen ist (שדה שאבד בה קבר). Dies verunreinigt auch באהל (vgl. Abschn. 2, 3). Ausführliche Bestimmungen über בית חפרס geben Abschn. 17 und 18. 25. Derjenige, der den טמא מת berührt in dem Momente, in welchem dieser selbst noch mit dem מת in Berührung ist, wird ebenso, wie der טמא מת, ein אב הטומאה und auf sieben Tage unrein. (Es ist dies die bereits in V K 25 für einen andern Fall erwähnte טומאה בחבורין). Dabei erhält der Berührende denselben Grad der Unreinheit, wie der Mensch, den er berührt. Dagegen wird derjenige, der den טמא מת berührt, nachdem dieser nicht mehr in Verbindung mit dem מת steht (שלא בחבורין), bloss ראשון, dessen Unreinheit nur bis zum Abend dauert. Nach Maimonides (טומאת מת 5, 2) ist diese Bestimmung von טומאה בחבורין bei der Toten-Unreinheit bloss דברי סופרים (eine rabbinische Verordnung). Ausser den bereits nach den Vorbemerkungen zu Kelim genannten Kommentaren ist noch der Kommentar סדרי טהרות von R. Gerschon Chanoch Henich zu nennen, der mit der Abbreviatur ס״ט angeführt werden wird. *) VK4 bedeutet „Vorbemerkungen zu Kelim Nr. 4.“ Die Vorbemerkungen zu Ohalot werden als VO bezeichnet werden.