Einleitung. Am vierzehnten Adar, im Schaltjahre am vierzehnten Adar Scheni, wird das Purimfest gefeiert zur Erinnerung an die im Buche Ester erzählten Ereignisse. Dieses Buch wird sowohl in der Nacht als auch am Tage des Festes aus einer vorschriftsmässig geschriebenen Pergament rolle (מגלח) öffentlich verlesen. Die näheren Bestimmungen darüber bilden nebst manchen anderen — teils verwandte Gebiete berührenden, teils in nur losem Zusammenhange stehenden — den Inhalt unseres aus vier Kapiteln bestehenden Traktats. Obwohl der vorangehende Traktat auch nicht mehr Kapitel hat und dem Inhalte nach sich M’gilla, das ebenfalls ein Fest behandelt, besser an Rosch haschana anschliessen würde, wurde dennoch Ta‘anijot zwischengeschoben, weil diesem Traktat insofern der Vorrang gebührt, als die Fasttage, von denen er seinen Namen hat, in dem Gesetz der Tora begründet sind, nach welchem sich die Gemeinde in jeder Gefahr, die sie bedroht, mit gläubigem Vertrauen unter Gebet und Posaunenschall an den himmlischen Vater wenden soll (4. B. M. 10,9), während die Purimfeier erst eine spätere Einrichtung ist. Die beiden ersten Kapitel enthalten die Vorschriften über das Lesen der Esterrolle und (im Anschluss an die Unterschiede zwischen Purim des ersten und Purim des zweiten Adar) eine Reihe von Fällen, in denen gleichfalls zwei verwandte Gesetze sich nur in wenigen Punkten unterscheiden. Den Schluss des zweiten Kapitels bildet eine Aufzählung von gebotenen Handlungen, die nur am Tage, und solchen, die nur in der Nacht auszuführen sind. Das dritte Kapitel (in den Ausgaben des bab. Talmud ist es das vierte) bespricht das Verfahren beim Verkauf heiliger Gegenstände und verzeichnet die Toraabschnitte, die an Fest- und Fasttagen sowie an vier dem Pesaḥfeste vorangehenden Sabbaten vorgelesen werden. Das vierte Kapitel (im bab. Talmud das dritte) lehrt die allgemeinen Vorschriften über die Vorlesungen aus der Tora und die Schlussvorträge (Hafṭarot) aus den Propheten.