V. 89. ובבא משה וגו׳ (vergl. Schmot 25, 22 und das daselbst Bemerkte). Der vorangehenden durch die נשיאי ישראל bewirkten חנכת המזבח und der dadurch zum Ausdrucke gelangten Tatsache, daß die Stämme Jisraels in einmütiger Zusammenstimmung in dem Gesetzesheiligtume ihr Gesetzesheiligtum und in ihm die Führung, Leitung und Heilesförderung ihres ganzen nationalen Wesens erkennen, schließt sich damit korrespondierend der Bericht der Tatsache an, daß, wenn Mosche in das Heiligtum trat, לדבר אתו, weil Gott an ihn ein Wort richten wollte, וישמע וגו׳ מעל הכפרת אשר על ארן העדות מבין שני הכרובים er die an ihn sich aussprechende Stimme vernahm , von dem auf dem ארון העדות ruhenden כפרת herab zwischen den beiden כרובים hervor; denn, wie wir dort bemerkt, nicht in Folge einer besonderen individuellen Beziehung Mosche zu Gott, sondern nur in Folge der göttlichen Bundesnähe mit Israel, wie diese eben durch ארון und כפורת ausgedrückt ist, in Folge der göttlichen Gegenwart in Mitte des Sein Gesetz, bewahrenden Volkes, lässt Gott sein Wort an Mosche gelangen.