Wer die Priesterhebe von der Grube. In der Wein- oder Ölkelter.
abschied. Er zog ein mit Wein oder Oel gefülltes Fass heraus, um den Inhalt zur Priesterhebe zu bestimmen.
Unter der Bedingung. Soll der Inhalt des Fasses Priesterhebe sein.
dass es. Das Fass.
unversehrt von Bruch. Nur dann soll es Hebe sein, wenn es nicht beim Heraufziehen zerbricht.
und Vergießen. Wenn kein Wein oder Oel ausgegossen wird. In diesen Fällen soll es nicht Priesterhebe sein, damit nicht der zurückfließende Wein oder das Oel als Priesterhebe den Inhalt der Grube für Nichtpriester ungenießbar macht.
aber nicht von Unreinheit. Wenn auch das Fass beim Heraufziehen unrein wird, so ist es doch Priesterhebe.
so vermengt. מדמעת heißt wohl eigentlich „macht zu דמע“, wobei דמע als Priesterhebe zu fassen ist. דמעך Ex. 22, 28 wird in der Mechilta z. St. und Temura 4a als Bezeichnung der Priesterhebe erklärt. (S. a. Hoffmann, Mech. des R. Simon b. J., S. 152, 8). Danach bedeutet מדמעת „macht es zur Priesterhebe“, d. h. „macht es dem Nichtpriester verboten wie Priesterhebe.“ — Der Ausdruck מדומע ist dann die Bezeichnung für die Vermischung von Priesterhebe mit Profanem, wenn dieses nicht mindestens hundertmal so viel wie die Hebe ist. S. a. Chagiga III, Anm. 36; Ohal. XVI, 3 und Anm. 67; Tohor. II, 3.
es nicht. Da im Falle des Bruches das Fass nicht Priesterhebe ist, macht sein zurückfließender Inhalt den Wein oder das Oel in der Grube nicht zu einer Mischung von Priesterhebe und Profanem, die dem Nichtpriester verboten wäre.
Bis wohin. Bis zu welcher Entfernung muss spätestens der Bruch der das Vergießen (bezw. die Unreinheit) eingetreten sein, damit das Fass der Bedingung gemäß nicht als Priesterhebe gilt.
in die Grube kommt. Wenn es noch so nahe zur Grube geschädigt wurde, so ist das Fass keine Priesterhebe.
Auch wenn man den Gedanken hatte. Ursprünglich hatte man daran gedacht, die Bedingung zu machen, während des Abscheidens der Hebe hatte man aber nicht daran gedacht. — Nach Tosefta II, 17: Wenn er nicht wusste, dass er die Bedingung machen kann. S. Rasch, תוי״ט und מ״א.
weil es Bedingung des Gerichtshofes. Der oberste Gerichtshof in Jerusalem als autoritative religiöse Behörde d. h. die Weisen haben erklärt: Stillschweigend gilt die Bedingung.