War Speise vom Zehnten. Vom ersten Zehnten, den die Leviten erhalten. Er gilt in jeder Hinsicht als profan. Vgl. Jebam. 85 b.
befähigt. Durch eine der sieben in Machsch. VI, 4 aufgezählten Flüssigkeiten.
oder unreine Hände. Eines Reinen.
so kann man von ihm die Zehnthebe. Der Zehnte, den der Levit von seinem Zehnten dem Priester zu geben hat. Er hat in jeder Hinsicht die Bestimmungen der Priesterhebe. Vgl. Num. 18, 26 ff.
in Reinheit abscheiden. Die spätere Priesterhebe des Zehnten bleibt rein, obwohl man auch sie vor ihrer Benennung berührte. — Nach der von Maim. הל׳ אבות הטומאות י״א ט״ו als Halacha rezipierten Ansicht in Sota 30 b gilt ein Teig, von dem Priesterhebe noch abzuheben ist, in Bezug auf Verunreinigungsmöglichkeit als profan, ebenso auch die anderen Dinge, von denen die Priesterabgabe noch zu nehmen ist. — Aber auch nach der Auffassung, dass wegen der noch nicht abgenommenen Priesterhebe der ganze Teig sonst hinsichtlich der Verunreinigung wie Priesterhebe behandelt wird, gilt dies nicht gegenüber der Berührung durch jemanden, der bereits heute sein Tauchbad nahm, und wohl auch nicht gegenüber den unreinen Händen; vgl. Nid. 7 a.
dritten Grades würde. Wenn der Zehnte durch die Berührung unrein werden könnte.