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zahlt aber kein Fünftel. Da sie möglicherweise in ihr Vaterhaus wieder zurückkehren kann und dann תרומה essen darf, also ist sie immer noch als zum Priesterstamme gehörig zu betrachten.
2
Auch gilt bei einer solchen die Hinrichtung durch Feuer. Wenn sie sich eines Verbrechens der Unzucht schuldig machte, worauf die Todesstrafe steht.
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Wird sie aber Einem der unerlaubten Klassen vermählt. Z. B. einen Ägypter, ממזר (Einem aus Blutschande geborenen) etc.
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so muss sie den Wert und das Fünftel bezahlen. Sie wird als Fremde betrachtet.