Für den Altar geheiligte [Opfer] können ausgetauscht werden. jedoch nur Viehopfer (s. oben I, 6), bei für den Tempelschatz geheiligten Tieren dagegen hat ein Austausch überhaupt keine Gültigkeit, s. oben I Note 47. Talmudausg. add.: קדשי בדק הבית אין עושין תמורה קדשי מזבח.
bei ihnen treten die auf Verworfenes. S. Sebach. II Note 34.
auf Übriggelassenes und auf Unreinheit stehenden Strafen. S. Sebach. Ill Note 29.
ein. Daraus, dass das Verbot, Opferfleisch in Unreinheit zu geniessen, das Lev. 22, 3 allgemein für alle heiligen Tiere ausgesprochen ist, für das Fleisch von Friedensopfern Lev. 7, 20 noch besonders hervorgehoben wird, wird geschlossen, dass dieses Verbot sich nur auf solche Tiere bezieht, die wie das Friedensopfer zu Opfern für den Altar geheiligt werden, nicht aber auf solche, die für den Tempelschatz geheiligt worden sind. Aus der Wortanalogie von עון עון und חלול חלול wird dann geschlossen, dass dasselbe auch für die Verbote, Verworfenes und Übriggelassenes zu geniessen, gilt (s. Raschi Sebach. 46b s. v. אחת לכלל und Sebach. 45b).
ein Junges. mit dem das fehlerhaft gewordene Opfertier bereits trächtig gewesen ist, bevor es ausgelöst worden, und das es, nachdem es ausgelöst worden ist, geworfen hat. Die Auslösung des Muttertieres hat für das Junge keine Geltung, da das Junge nicht fehlerhaft ist und nicht fehlerhafte Opfertiere nicht ausgelöst werden können. Auch nach der Ansicht, dass Junge von erst nach ihrer Heiligung trächtig gewordenen Opfertieren erst durch die Geburt heilig werden (s. V Note 11), kann die Auslösung des Muttertieres für das Junge keine Geltung haben, da es danach, solange es im Mutterleibe ist, überhaupt nicht heilig ist, und nichtheilige Tiere gewiss nicht ausgelöst werden können. Trotzdem darf das Junge nicht als Opfer dargebracht werden, weil durch die Auslösung des Muttertieres auch seine Heiligkeit geschwächt worden ist. Es darf aber auch nicht ausgelöst werden, weil seine Tauglichkeit zum Opfer nicht soweit geschwächt worden ist, dass es durch Auslösung seine Heiligkeit ganz verlieren könnte. Ist das Muttertier jedoch erst nach der Auslösung trächtig geworden, so gilt das Junge nicht als heilig. Bei für den Tempelschatz geheiligten Tieren dagegen gilt das Junge, auch wenn das Muttertier schon vor der Auslösung damit trächtig gewesen, als durch die Auslösung des Muttertieres mitausgelöst, weil es doch nur mit seinem Werte für das Heiligtum bestimmt (קדושת דמים) war, bei diesem geringeren Grade von Heiligkeit aber auch das nicht fehlerhafte Junge im Mutterleibe durch die Auslösung des Muttertieres als ausgelöst gilt.
und die Milch von ihnen. Die Milch von untauglich gewordenen Opfertieren ist auch nach ihrer Auslösung verboten, weil es an der nach der Tradition auf solche Tiere sich beziehenden Schriftstelle (Deut. 12, 15) heisst: ואכלת בשר, das Fleisch darfst du geniessen, nicht aber die Milch.
wer sie. in nicht fehlerhaftem Zustande, so lange sie noch ihrer Bestimmung gemäss als Opfer dargebracht werden können.
und man darf mit ihnen. mit dem Gelde, das zur Anschaffung von Opfern für den Altar geheiligt worden ist.
das alles gilt nicht für das für den Tempelschatz Geheiligte. Dieser Nachsatz fehlt in ed. pr. u. Lowe.