sind die Jungen erlaubt. jedoch nur, wenn sie erst trächtig geworden sind, nachdem sie bereits für den Altar untauglich waren, weil an dem Entstehen des Jungen Vater- und Muttertier beteiligt sind und ein Ding, dessen Entstehen Erlaubtes und Verbotenes zusammen bewirkt haben, erlaubt ist (זה וזה גורם מותר). Ist aber das Tier bereits trächtig gewesen, als es einen Menschen getötet hat oder von einem Menschen begattet worden oder zum Götzenopfer bestimmt oder götzendienerisch verehrt worden ist, so ist auch das Junge für den Altar verboten, weil gleichzeitig mit dem Muttertiere auch das von ihm getragene Junge von dem Verbot betroffen worden ist. (s. Talmud). Nach Maim. Comment, und Bart. spricht die Mischna nur von nichtheiligen Tieren, bei heiligen Tieren dagegen sind die Jungen auch in ersterem Falle für den Altar verboten. In הלכות איסורי מזבח III, 13 macht jedoch Maim, keinen Unterschied zwischen heiligen und nichtheiligen Tieren, sondern bezieht das ולדותיהן מותרין auf beide. Nach dem Talmud ist R. Elieser der abweichenden Ansicht, dass von allen für den Altar verbotenen Tieren auch die Jungen verboten sind.
Elieser. Ed. pr., Lowe u. Talmudausg. lesen: ר׳ אליעזר אומר ולד מרפה לא יקרב und haben nicht die Worte: וחכמים אומרים יקרב (die sich aus dem Vorhergehenden von selbst ergeben).
es darf dargebracht werden. (Der Talmud (Chull. 58a) bringt zwei Ansichten, nach der einen kann ein Tier, nachdem es trefa geworden ist, nicht mehr trächtig werden, nach der anderen ist es wohl möglich. Nach der letzteren Ansicht spricht die Mischna von einem Tiere, das erst trächtig geworden ist, nachdem es bereits trefa war, deshalb darf das Junge nach der Ansicht der Weisen dargebracht werden nach dem Grundsatze: זה וזה גורם מותר s. Note 41 R. Elieser dagegen ist der Ansicht, dass es nicht dargebracht werden darf, weil er der Ansicht ist, dass זה וזה גורם verboten ist. Nach der ersteren Ansicht spricht die Mischna von einem Tiere, das bereits trächtig war, als es trefa wurde, und R. Elieser ist der Ansicht, dass das noch ungeborene Junge ein Teil des Muttertieres ist und deshalb dadurch, dass dieses trefa geworden ist, ebenfalls als trefa unbrauchbar geworden ist, während die Weisen der Ansicht sind, dass, wenn auch sonst das noch ungeborene Junge als ein Teil des Muttertieres betrachtet wird, es in diesem Falle dennoch nicht als trefa zu betrachten ist, da es als ein Lebewesen für sich von dem Gebrechen, durch das das Muttertier trefa geworden ist, in seiner Lebensfähigkeit gar nicht getroffen worden ist (s. Tosf. 31a v. למ״ד טרפה). Die Mischna spricht nur von der Tauglichkeit des Jungen für den Altar, für den profanen Gebrauch dagegen ist es auch nach R. Elieser erlaubt, so nach Raschi und Barten., nach dem Talmud Chull. 58a ist es aber nach Ansicht des R. Elieser auch für den profanen Gebrauch verboten, und spricht die Mischna hier deshalb nur von seiner Verwendbarkeit für den Altar, um zu lehren, dass nach Ansicht der Weisen es selbst hierfür tauglich ist.
Chanina. Ed. Lowe: חנניא.
ist untauglich für den Altar. nach Maim. Comm. und Bart. nur innerhalb von 24 Stunden, nachdem es solche Milch zu sich genommen hat, weil es so lange keine andere Nahrung zu sich zu nehmen braucht und deshalb als durch diese verbotene Milch allein erhalten betrachtet wird. Raschi dagegen erklärt: wenn es täglich wenigstens alle 24 Stunden solche Milch getrunken hat, wenn es auch nebenbei noch andere Nahrung zu sich genommen hat, weil diese Milch allein genügt hat, es zu erhalten, und deshalb seine Erhaltung nicht durch Verbotenes und Erlaubtes zusammen (זה וזה גורם), sondern schon durch das Verbotene allein bewirkt worden ist.
um sie den Hunden zum Frass zu geben. weil es in dem nach der Tradition auf untauglich gewordene Opfertiere sich beziehenden Schriftverse Deut. 12,15 heisst: תזבח ואכלת, du kannst sie schlachten und essen, wenn sie aber nicht mehr für den Genuss geeignet sind, dürfen sie nicht mehr ausgelöst werden, sondern müssen sie, nachdem sie verendet sind, vergraben werden (s. Chull. X Note 29).