Hat er ihr. der Buhlerin.
Geld. Talmudausg.: מעות.
so ist dieses erlaubt. Dinge, die geopfert werden sollen, dafür zu kaufen.
so ist es verboten. Hat er ihr dagegen Trauben, Oliven oder Getreide gegeben, so ist der daraus bereitete Wein, das daraus hergestellte Öl und Mehl erlaubt (Talm.).
Hat er ihr zu Opfern bestimmte Tiere. nicht nur sonstige Opfertiere, über die ihm, nachdem er sie zu Opfertieren bestimmt hat, ein freies Verfügungsrecht gar nicht mehr zusteht, sondern selbst ein Tier, das er zum Pessachopfer bestimmt hat, auf das er auch nachträglich gegen Bezahlung andere Personen als Miteigentümer hinzuziehen kann.
so sind sie erlaubt. Weil es heisst: לכל נדר, sie dürfen nicht für den Altar bestimmt werden, bereits dafür bestimmte aber werden von dem Verbote nicht getroffen.
Geflügel. Nichtheiliges. Vgl. dagegen Maim. הלכות איסורי מזבח IV, 15.
die nicht durch einen Leibesfehler untauglich werden. wie Viehopfer, sondern nur durch gröbere Gebrechen (s. Sebach. VII, Note 42).
nicht erst recht nicht als Buhlerinnenlohn und Preis für einen Hund untauglich werden. In manchen Mischnaausg. fehlen die Worte בהן ,עופות und עליהן.