] das [einen Menschen] begattet hat oder [von ihm] begattet worden ist. S. Sebach. VIII, Note 8.
das [zum Götzenopfer] bestimmt worden oder [götzendienerisch] verehrt worden ist. S. dort Noten 9 und 10.
ein Bastardtier. S. Sebach. VIII, Note 12.
ein Trefa. S. dort Note 13.
und ein seitwärts Herausgezogenes. S. dort Note 14.
ein bestimmt gewordenes. מוקצח von קצה = abschneiden, absondern.
Das für den Götzendienst bestimmt worden ist. um als Götzenopfer dargebracht zu werden. Es darf jedoch erst dann nicht als Opfer dargebracht werden, wenn diese Bestimmung zum Götzenopfer auch äusserlich durch irgend eine mit ihm vorgenommene Handlung bekräftigt worden ist. Nach einer zweiten Erklärung Raschis (Talm. 29b) darf es nur dann nicht als Opfer dargebracht werden, wenn es noch zu keinerlei Arbeit verwendet worden ist, ist das aber geschehen, dann gilt es nicht mehr als zum Götzenopfer bestimmt, da es dann nicht als solches dargebracht wird.
es selbst ist verboten. es darf nicht dargebracht werden.
ist erlaubt. es darf auf den Altar gebracht werden und ist nicht wie bei einem götzendienerisch verehrten Tiere verboten.
ist verboten. es selbst darf nicht dargebracht werden und was es auf sich hat, darf überhaupt nicht benutzt werden.
Sowohl dieses wie jenes. das zum Götzenopfer bestimmte wie das götzendienerisch verehrte Tier.
ist zum Genuss erlaubt. weil lebende Wesen durch götzendienerische Bestimmung oder Verehrung für den profanen Gebrauch nicht verboten werden. Im Talmud wird dieses daraus geschlossen, weil, wenn sie auch für den profanen Gebrauch verboten wären, es keines Beweises aus der Schrift bedurft hätte, um ihre Benutzung als Opfer auszuschliessen, da es als Grundsatz gilt, dass alles, was für den profanen Gebrauch verboten ist, auch für den Altar untauglich ist.