und das Geld ist nichtheilig. es kann hier nicht, wie in dem vorhergehendem Falle, gemeint sein, wenn man von einem Opfertiere gesagt hat: wenn es ein männliches ist, sei es ein Ganzopfer, und wenn es ein weibliches ist, sei es ein Friedensopfer, da dann, wenn von der Bestimmung zum Ganzopfer auch nur das eine der beiden Jungen betroffen wird, das andere doch die Heiligkeit des Muttertieres behalten würde, es könnte deshalb, wenn das Muttertier z. B. ein Sündopfertier ist, keines von beiden als Ganzopfer dargebracht werden, da man ja nicht weiss, welches das zum Ganzopfer bestimmte und welches das als Sündopfer darzubringende ist, und müsste man deshalb beide Tiere umkommen lassen (s. Sebach. VIII, 1). Vielmehr spricht hier die Mischna von dem Fall, dass man diese Bestimmung bei einem trächtigen nichtheiligen Tiere getroffen hat, da sind des Zweifels wegen beide Jungen als Ganzopfertiere zu verwenden, der Eigentümer braucht aber nur eines von ihnen als Ganzopfer darzubringen, da er ja nur ein Ganzopfer gelobt hat, den für das andere erzielten Erlös dagegen darf er zu profanen Zwecken verwenden.
Wirft es ein Geschlechtloses oder eine Zwittergeburt. Hier kann es sich nicht, wie in den letztvorhergehenden Absätzen der Mischna, um das Junge eines nichtheiligen Tieres handeln, weil da das Gesagte selbstverständlich wäre, da der Eigentümer das Junge nur für den Fall zum Opfer bestimmt hat, dass es ein männliches oder ein weibliches ist, nicht aber, wenn es ein Geschlechtloses oder eine Zwittergeburt ist. Selbst nach der Ansicht, wonach ein Erstgeborenes טומטום als Erstgeburt heilig ist, weil es in Wirklichkeit entweder ein männliches oder ein weibliches Tier ist und wir nur nicht erkennen können, welchen Geschlechtes es ist (s. Bechor. 41 b), würde es in diesem Falle selbstverständlich nicht heilig sein, weil der Gelobende für diesen Fall, dass das Geschlecht des Tieres nicht zu erkennen ist, es ja nicht zum Opfer bestimmt hat. Nach der Erklärung im Talmud spricht vielmehr die Mischna hier wieder von dem Fall, dass jemand von einem trächtigen Opfertiere gesagt hat: wenn das Junge ein männliches ist, soll es ein Ganzopfer sein, wenn ein weibliches, ein Friedensopfer.
eine Heiligkeit auf sie überhaupt nicht übertragen. Nicht nur, dass die vorher für den Fall, dass das Tier ein männliches oder ein weibliches Junges werfen sollte, getroffene Bestimmung für solche Tiere keine Geltung hat, sondern nach R. Simon ben Gamliel können sie überhaupt nicht heilig werden, es überträgt sich auf sie auch nicht die Heiligkeit des Muttertieres, weil er der Ansicht ist, dass Junge von erst nach ihrer Heiligung trächtig gewordenen Opfertieren erst durch die Geburt heilig werden, deshalb sind ein geschlechtloses Tier und eine Zwittergeburt, die von einem solchem Opfertiere geworfen werden, nicht heilig, weil sie in dem Augenblicke, wo sie heilig werden sollten, bereits wie fehlerbehaftete Tiere untauglich zum Opfer sind und deshalb wie diese nicht die Heiligkeit eines Opfertieres (קדושת הגוף) annehmen können. Würde R. Simon ben Gamliel nur haben sagen wollen, dass die Heiligkeitsbestimmung in diesem Falle für sie keine Geltung hat, weil der Gelobende seine Bestimmung nur für den Fall, dass es ein männliches oder ein weibliches Tier sein wird, getroffen hat, so würde er nicht den Ausdruck gebraucht haben, dass sich überhaupt keine Heiligkeit auf sie übertrage. Allerdings muss R. Simon ben Gamliel der Ansicht sein, dass auch ein םוםטום ebenso wie die Zwittergeburt eine besondere Art von Tier (בריה בפני עצמה) ist, denn würde er auch der Ansicht sein, dass es in Wirklichkeit entweder ein männliches oder ein weibliches Tier ist (s. oben Note 10), so würde sich die Heiligkeit des Muttertieres wohl auf dasselbe übertragen.