Wie kann man die Erstgeburtspflicht umgehen. In erlaubter Weise. Das Wort ערמה ist nicht gleichbedeutend mit dem deutschen Ausdruck List, dem immer etwas Tadelnswertes anhaftet, sondern hat oft auch die Bedeutung: Klugheit, Berechnung, durch die man etwas zu erreichen versteht, was man ohne sie nicht erreichen würde. Hier handelt es sich darum, eine noch nicht zur Welt gekommene Erstgeburt dem Priester zu entziehen, um sie für sich selbst als Opfer verwenden zu können. Das ist erlaubt, denn nur eine bereits zur Welt gekommene Erstgeburt darf man nicht zu einem anderen Opfer bestimmen (s. Arach. VIII, 7), wohl aber eine noch nicht geborene, weil die Erstgebart erst durch die Gebart heilig wird (Talmud 25a).
ein Ganzopfer. es kann jedoch nur zum Ganzopfer bestimmt werden, weil diesem eine noch höhere Heiligkeit innewohnt als der Erstgeburt, da das Fleisch desselben garnicht gegessen wird, nicht aber zum Friedensopfer, dessen Fleisch von den Eigentümern verzehrt wird, während die Erstgeburt nur von den Priestern verzehrt werden darf.
so wird es als Ganzopfer dargebracht. und er kann damit seine Pflicht erfüllen, wenn er auch schon vorher verpflichtet war, ein Ganzopfer darzubringen.
sei es ein Friedensopfer. Es kann nicht gemeint sein, wenn man das von einem erstgebärenden Tiere sagt, da dazu ja gar keine Veranlassung vorliegt, da doch nur die männliche Erstgeburt heilig ist, vielmehr meint die Mischna, wenn man das von einem trächtig gewordenen Sündopfertiere (s. Raschi und Barten.) sagt, da man sonst das Junge, das geboren wird, umkommen lassen muss (s. oben IV, 1), oder von einem anderen trächtigen Opfertiere (s. Maim. Comment.), um das Junge für ein Pflichtopfer, das man darzubringen hat, verwenden zu können. Ebenso kann man auch das noch angeborene Junge, wenn es ein männliches sein sollte, zum Ganzopfer bestimmen.
so wird es als Friedensopfer dargebracht. Dieses und die folgenden Aussprüche der Mischna geben nur die Ansicht des R. Simon ben Gamliel wieder (s. folg. Mischna), wonach auch Junge von erst nach ihrer Heiligung trächtig gewordenen Opfertieren erst durch die Geburt heilig werden, nach der rezipierten Halacha dagegen ist das Junge, solange es im Mutterleibe ist, ein Teil der Mutter (עובר ירך אמו), und sind deshalb Junge von Opfertieren auch schon im Mutterleibe heilig und können nicht zu einer anderen Opferart bestimmt werden (s. weiter VII, 3). Nach R. Simon ben Gamliel darf das Junge aber auch zum Friedensopfer bestimmt werden, obwohl diesem eine niedere Heiligkeit innewohnt als dem Sündopfer (vgl. Note 2), weil es, wenn es Sündopfer bleiben würde, zu gar nichts dienen würde, sondern man es umkommen lassen müsste (Tosf. Jomt.). Ebenso darf nach Maim. auch das Junge eines anderen Opfertieres, wenn es ein weibliches ist, zum Friedensopfer bestimmt werden, obwohl es dadurch keine höhere Heiligkeit erlangt, weil es als weibliches nicht zum Ganzopfer und dadurch zu einer höheren Heiligkeit bestimmt werden kann (Straschun).
[Sagt man. von einem trächtigen Opfertiere.
sei es ein Friedensopfer. auch wenn es ein männliches ist, es zum Friedensopfer bestimmen darf man dagegen nur beim Sündopfertiere, bei anderen Opfertieren aber aus dem Note 2 angegebenen Grunde nicht (Straschun, vgl. Tosf. Jomt.).
wird das männliche als Ganzopfer und das weibliche als Friedensopfer dargebracht. obwohl man nicht daran gedacht hat, dass es zwei Junge werfen würde, und deshalb auch nur die Absicht gehabt hat, eines als Opfer darzubringen.