bringt er von beiden gemeinsam. Talmudausg. ed. pr., ed. Yen. und Lowe. Unsere Mischnaausg.: באלו ובאלו, man mischt beides durcheinander und bestreitet davon die Kosten für ein Sündopfer.
und das übrig bleibende Geld fällt in die Spendenbüchse. wie immer der übrig bleibende Betrag des Geldes, das man zur Anschaffung eines Sündopfers bestimmt hat (s. Schekal. II, 5).
das Sündopfer aber fehlerbehaftet ist. Ist es dagegen nicht fehlerhaft, so wird es dargebracht, und das wiedergefundene Geld wird nach der Ansicht von Rabbi (s. weiter) in das Salzmeer geworfen, nach der Ansicht der Weisen fällt es der Spendenbüchse zu.
es aber fehlerbehaftet ist. Ist es dagegen nicht fehlerhaft, so wird es dargebracht und mit dem abgesonderten Geld geschieht wie in Note 19 angegeben.
nachdem der Eigentümer bereits gesühnt ist. Im Talmud wird die Ansicht der Weisen dahin präzisiert, dass nur in dem Falle, wenn das Sündopfer sich erst wiedergefunden hat, nachdem der Eigentümer bereits gesühnt war, man das Wiedergefundene unbedingt umkommen lassen muss; wie jedoch die Ansicht der Weisen ist, wenn es vorher wiedergefunden worden ist, darüber bringt der Talmud zwei voneinander abweichende Aussprüche. Nach Rab Huna heisst man nach Ansicht der Weisen in diesem Falle den Eigentümer, das wiedergefundene Tier darbringen, das andere braucht man dann nicht umkommen zu lassen, sondern lässt es weiden, bis es einen Fehler bekommt. Hat aber der Eigentümer, ohne zu fragen, eines von den beiden Tieren dargebracht, und wenn selbst das wiedergefundene, so dass jetzt nur noch das andere, das garnicht verloren war, zurückgeblieben ist, so muss man auch nach Ansicht der Weisen das zurückgebliebene Tier umkommen lassen, weil der Eigentümer durch die Darbringung des einen Tieres zu erkennen gegeben hat, dass er das andere nicht mehr als sein Sündopfer betrachtet sehen will. Nach R. Abba dagegen muss man nach Ansicht der Weisen nur in dem Falle, wenn das andere Tier dargebracht und das wiedergefundene zurückgeblieben ist, dieses umkommen lassen. Ist aber das wiedergefundene dargebracht worden, einerlei ob auf eigenen Antrieb des Eigentümers oder auf eingeholte Entscheidung hin, so braucht man das andere nicht umkommen zu lassen, weil eben darin die Divergenz zwischen der Ansicht Rabbis und der der Weisen besteht, dass nach Rabbi das für das verloren gegangene Tier abgesonderte Tier dem gleichen Gesetz untersteht wie das erstere (מפריש לאיבוד כאיבוד), welche Ansicht die Weisen nicht teilen.