und für das Geld bringt man ein Ganzopfer. Das Junge selbst darf aber nicht als Ganzopfer dargebracht werden, weil es seine Heiligkeit nur dem Muttertiere zu verdanken hat, dieses selbst aber auch nicht als Ganzopfer dargebracht werden durfte, im Gegensätze zu dem Jungen eines mit einem männlichen Ganzopfer ausgetauschten Tieres (s. die vorhergehende Mischna, dessen Heiligkeit auf das männliche Ganzopfer zurückgeht, durch das erst das damit ausgetauschte Muttertier heilig geworden ist.
Elasar. So und nicht אליעזר lesen ed. pr. und Lowe, s. Tosf. Jomt.
Wenn jemand ein weibliches Tier zum Schuldopfer bestimmt hat. während auch als Schuldopfer nur ein männliches Tier dargebracht werden kann.
bis es einen Fehler bekommt. Bevor es einen Leibesfehler bekommt, darf es aber nicht verkauft werden, obgleich der Eigentümer, da das Tier selbst sich nicht zur Darbringung als Schuldopfer eignet, doch nur gemeint haben kann, dass er den Erlös des Tieres zum Schuldopfer bestimmt, weil durch diese Bestimmung des Erlöses (קדושת דמים) des Tieres zum Schuldopfer auch das Tier selbst insoweit heilig wird (קדושת הגוף), dass es erst, wenn es durch einen Leibesfehler überhaupt zur Darbringung untauglich geworden ist, verkauft werden darf.
und für das Geld bringt man ein Schuldopfer. Das für das Schuldopfer Gesagte gilt auch für das Ganzopfer und das für das Ganzopfer Gesagte auch für das Schuldopfer. Die Mischna bespricht bei dem Ganzopfer den Fall, wenn jemand ein weibliches Tier zum Ganzopfer bestimmt hat und es ein männliches Junges wirft, dass man dieses Junge selbst nicht als Ganzopfer darbringen darf, obwohl es doch weibliche Tiere gibt, die als Ganzopfer dargebracht werden, nämlich beim Vogelopfer, da bei den Vogelopfern nicht zwischen männlichen und weiblichen Tieren unterschieden wird, daraus geht von selbst hervor, dass man bei einem Schuldopfer in einem solchen Falle das Junge noch viel weniger darbringen darf, da zu einem Schuldopfer niemals weibliche Tiere verwendet werden, da es dabei keine Vogelopfer gibt. Beim Schuldopfer stimmt deshalb auch R. Elasar der Ansicht zu, dass das Junge selbst nicht als Ganzopfer dargebracht werden darf (s. Talmud). Die Bestimmung wiederum, dass das als weibliches Tier zu dem genannten Opfer nicht geeignete Tier nicht eher verkauft werden darf, als bis es einen Leibesfehler bekommen hat, bespricht die Mischna beim Schuldopfer, obgleich da weibliche Tiere von der Darbringung vollkommen ausgeschlossen sind, der Eigentümer deshalb doch nur den Erlös des Tieres zum Schuldopfer bestimmt haben kann, woraus hervorgeht, dass man noch viel weniger ein weibliches Tier, das man zum Ganzopfer bestimmt hat, verkaufen darf, bevor es einen Leibesfehler bekommen hat, da weibliche Tiere von der Darbringung als Ganzopfer doch nicht vollständig ausgeschlossen sind. Hier stimmt darum auch R. Simon der Ansicht zu, dass es, bevor es einen Fehler bekommen hat, nicht verkauft werden darf (s. Raschi und Bart.). Raschi scheint auch beim Ganzopfer in der Mischna gelesen zu haben: המפריש נקבה לעולה חרעח עד שתסתאב (s. Talm. 20 a. v. מכח קדושה).
Ist sein Schuldopfer bereits dargebracht. so dass er für das Geld zunächst keine Verwendung mehr hat.
fällt das Geld in die Spendenbüchse. aus der man freiwillige Ganzopfer darbrachte, wenn gerade sonst keine Opfer darzubringen waren.
Das mit einem Schuldopfer Ausgetauschte. sei es ein männliches oder ein weibliches Tier.
bis sie einen Fehler bekommen. weil die Tradition lehrt, dass alles, was beim Sündopfer zum Umkommen verurteilt ist, beim Schuldopfer weiden muss, bis es einen Leibesfehler bekommt (s. Talm. 18 a), für das mit einem Sündopfer Ausgetauschte das Umkommenlassen aber Vorschrift ist (s. weiter IV, 1)
Man lässt sie umkommen. R. Elieser bestreitet diese Tradition, nach ihm gilt vielmehr auch in dieser Beziehung für das Schuldopfer dasselbe wie für das Sündopfer (vgl. Sebach. I, 1).
Man bringt für das Geld Ganzopfer. Der Erlös fällt nicht der Spendenkasse zu, um dann für die Darbringung freiwilliger Gemeinde-Ganzopfer verwendet zu werden, sondern der Eigentümer selbst bringt für den Erlös ein Ganzopfer dar.
muss. ebenfalls nach dem Note 19 angegebenen Lehrsatze.
Man bringt für das Geld Ganzopfer. Der Text des zweiten Teils dieser Mischna weist in den alten Mischnadrucken eine ganze Reihe von Abweichungen von unseren Mischnaausgaben auf. In ed. pr. und ed. Ven wird übereinstimmend zuerst der Satz von שפתו בעליו ושכפרו בעליו gebracht und dann erst der von תמורת אשם ולד ובו׳. Der Text lautet in beiden Editionen übereinstimmend: ושכפרו בעליו ירעה עד שיסתאב וימכר ויפלו דמיו לנדבה ר׳ אליעזר אומר ימות ר׳ אלעזר אומר יביא בדמיו עולה. תמורת אשם ולד שלמים תמותן וולד וולדן עד סוף העולם ירעו עד שיסתאבו וימכרו ויפלו דמיהן לנדבה ר׳ אליעזר אומר ימותו ור׳ אלעזר אומר יביא בדמיהן עולות. Ed. Lowe macht aus den zwei Sätzen sogar drei, dort lautet der Text folgendermassen: אשם שמתו בעליו ושכפרו בעליו ירעה עד שיסתאב וימכר ויפלו דמיו לנדבה ר׳ אליעזר אומר ימות ר׳ יהושע אומר יביא בדמיו עולה. תמורת אשם וולד שלמים וולדן וולד ולדן עד סוף העולם ירעו עד שיסתאבו וימכרו ויפלו דמיהן לנדבה ר׳ אליעזר אומר ימותו ר׳ יהושע אומר יביא בדמיהן ע ר׳ אליעזר אומר ימות ר׳ אלעזר אומר יביא בדמיו עולה. Die abweichende Lesart ר׳ יהושע statt ר׳ אלעזר findet sich auch im Talmud : Schebuot 12a und Pessach. 78 a.