Das Sühnwasser wird zu Sühnwasser nur mit dem Hineintun der Asche. in das Wasser, das Wasser muss bereits in dem Gefässe sein, wenn die Asche hineingetan wird. Es wird dies daraus geschlossen, weil es in dem Schriftverse (Num. 19, 17) heisst: ונתן עליו „מים חיים אל כלי״ , das Wasser soll direkt in das Gefäss getan sein, nicht auf die Asche, Dem ונתן עליו wird dadurch entsprochen, dass man, nachdem man die Asche in das Wasser hineingetan hat, sie gehörig mit dem Wasser vermischt, wodurch das Wasser wieder über die Asche zu stehen kommt.
Ein durch Totengebein unrein gewordenes Feld. בית הפרם ist Bezeichnung für ein Feld, dessen obere Erdschicht nach rabbinischer Verordnung als unrein gilt, weil Teile von Totengebein, das verunreinigt, darin enthalten sind oder enthalten sein können. Nach der Mischna Ohalot 18, 2 gibt es dreierlei Arten von בית הפרם. Hier handelt es sich um die erste Art, um ein Feld, in dem sich ein Grab befunden hat und das man umgepflügt hat, so dass Teile von dem Totengebein durch den Pflug über das Feld hin zerstreut sein können. Die Bezeichnung בית הפרם leitet Maim. von פרש = פרם ausbreiten ab: ein Feld, über das Totengebein ausgebreitet, zerstreut worden ist. Eine andere Erklärung, die Bart. anführt, leitet sie von פרם = zerbrechen ab: ein Feld, in dem sich Bruchstücke, Teilchen von Totenknochen befinden (vgl. Ketub. II, Note 71).
macht nicht ein anderes zu einem durch Totengebein verunreinigten Felde. Wenn sich in einem Felde ein Grab befindet und man das Feld über das Grab hinweg umpflügt, so wird dadurch das Feld in einem Umkreise von 100 Ellen von dem Grabe nach allen Richtungen hin unrein, weil angenommen wird, dass so weit durch den Pflug Teilchen von dem Totengebein verstreut werden können. Pflügt man aber von irgend einer Stelle dieses also בית הפרם gewordenen Feldes aus den Boden weiter über die 100 Ellen hinaus um, so wird das dann Umgepflügte nicht בית הפרם, trotzdem von dem unrein gewordenen Boden des בית הפרם durch den Pflug nun Totenknochen in den weiteren ungepflügten Boden hineingetragen sein können. So erklärt Tif. Jis. die Mischna. Der Talmud fügt zur Mischna erläuternd hinzu, dass durch das Umpflügen immer nur שלש שדות ושתי מענות, drei Felder und [zwar] zwei Furchenstrecken weit (eine מענה = 100 Ellen) unrein werden können. Demgemäss erklären Raschi und Bart., dass die Mischna von einem durch Umpflügen בית הפרם gewordenen Felde spricht, auf dem sich an irgend einer nicht näher bekannten Stelle ein Grab befunden hat. Durch das Umpflügen ist zunächst dieses ganze Feld בית הפים geworden, da man ja nicht weiss, wo sich das Grab befunden hat, um danach die 100 Ellen von dem Grabe ab zu berechnen. Da sich das Grab aber auch an einem der äussersten Enden des Feldes befunden haben kann, so werden, da man den Pflug stets nur nach einer Richtung hin und wieder zurück zu ziehen pflegt, auch noch von den beiden in diesen Richtungen liegenden angrenzenden Feldern je 100 Ellen durch Umpflügen בית הפרם, es werden also drei Felder בית הפרם, von den beiden angrenzenden Feldern jedoch nur je eine מענה, das sind 100 Ellen. Pflügt man von einem dieser בית הפרם gewordenen Teile weiter um, so wird dadurch das Umgepflügte nicht בית הפרם.
gilt nicht als Teruma. Raschi erklärt im Kommentar zur Mischna einfach: wenn von Terumapflichtigem schon einmal Teruma abgehoben worden ist, so gilt bei nochmaligem Abheben das Abgehobene nicht als Teruma. Nach der Ausführung im Talmud spricht die Mischna von Terumapflichtigem, das gemeinsames Gut zweier Eigentümer ist und von dem jeder der beiden besonders die Teruma abgehoben hat, und gibt die Mischna die Ansicht des R. Akiba wieder, der entscheidet: אין תרומת שניהם תרומה. Nach der Erklärung Raschis ist R. Akiba der Ansicht, dass weder die Teruma des einen noch die des anderen als Teruma gilt, und will danach der Ausspruch der Mischna sagen, dass nicht nur die vom ersten abgehobene nicht als Teruma gilt, weil der andere dadurch, dass er nochmals abgehoben hat, gezeigt hat, dass er mit dem Abheben des ersten nicht einverstanden war, sondern dass auch die vom zweiten abgehobene nicht als Teruma gilt, weil bereits vorher eine Teruma abgehoben war. Nach Tosaf. sind die Worte R. Akiba’s dahin zu verstehen, dass nicht beide Terumas als Teruma gelten, sondern nur die vom ersten abgehobene, und bezieht sich der hier angeführte Ausspruch des R. Akiba auf den Fall, dass sie sich gegenseitig vorher damit einverstanden erklärt haben, dass einer für beide die Teruma abhebt, nachdem der eine die Teruma abgehoben hat, hat das Abheben des zweiten darum keine Geltung mehr. Die Mischna Terum. III, 3 dagegen, wo R. Akiba entscheidet: תרומת שניהם תרומה, spricht nach Tosaf. von dem Fall, dass sie vorher nichts verabredet haben, da sei nach R. Akiba anzunehmen, dass jeder nur die Absicht gehabt habe, von dem ihm gehörenden Teil die Teruma abzuheben, und gelte deshalb beides als Teruma.
Das Austauschen eines Austausches gilt nicht als Austausch. weil es heisst: והיה הוא ותמורתו, nur das mit dem Opfertiere ausgetauschte Tier wird heilig, nicht aber ein drittes Tier, das man dann wieder mit dem Austausch-Tiere austauscht.
Das Austauschen des Jungen [eines Opfertieres] gilt nicht als Austausch. weil es heisst: הוא ותמורתו nur das Opfertier selbst, nicht aber das von einem Opfertiere geworfene Junge, obwohl es als solches auch heilig ist und geopfert wird.
Das Austauschen des Jungen gilt als Austausch. weil die Schrift zu dem והיה הוא noch hinzufügt יהיה קדש„: auch der Austausch des aus dem Opfertiere erst gewordenen Jungen gilt als Austausch. Nach den Weisen, die der entgegengesetzten Ansicht sind, wird aus der Hinzufügung des יהיה eine andere Bestimmung abgeleitet (s. Talm. 17 a).
das Junge und das Ausgetauschte. Talmudausg. und ed. Lowe fehlt: ולא תמורה.
dagegen können nicht ausgetauscht werden. Die Schrift spricht nur von dem Austausch eines Tieres, das von vorneherein zum Opfertier geheiligt worden war: ואם בהמה אשר יקריבו ממנה קרבן לה׳ wenn es ein Vieh ist, von dem man dem Ewigen ein Opfer darbringen kann, [das man dem Heiligtum gelobt hat], so ist es heilig und es darf nicht ausgetauscht werden, nicht aber von dem Jungen eines Opfertieres, das nur deshalb heilig ist, weil das Muttertier heilig ist, bezw. dem Ausgetauschten, das erst durch die Übertretung des Austausch-Verbotes heilig geworden ist.