Wem der Dienst mit der Kohlenschaufel zugefallen war. Nach Maim. (הלכות תמידין ומוספין IV, 5) war es derselbe Priester, dem das Abheben der Altarasche zugefallen war (s. oben I, 4), und bediente er sich wohl auch hier derselben Kohlenschaufel, mit der er die Asche abgehoben hatte (s. Straschun). Nach dem Talmud (Jom. 25 b, 26 a u. b) war es ein anderer Priester, nur wurde dieser nach Ansicht des R. Jehuda nicht besonders ausgelost, sondern der Priester, dem das Darbringen des Räucherwerks zugefallen war, zog hierfür einen anderen Priester mit hinzu, nach Raschi den, der bei der Auslosung ihm zunächst zur Rechten stand, nach Tosaf. konnte er auch irgend einen anderen Priester dazu heranziehen oder, wenn er wollte, ohne Hinzuziehung eines anderen auch diese Handlung selbst ausführen.
schob die Kohlen hierhin und dorthin. Ed. Ven. u. Talmudausg. fehlt: והילך.
zur Seite. Ed. pr., Lowe und Talmudausg. add.: מן המאוכלות הפימיות. Wenn dieser Zusatz nicht irrtümlich aus I, 4 sich hier eingeschlichen hat, sind unter המאוכלות hier nicht die schon vollständig zu Asche verzehrten Kohlen zu verstehen, sondern solche Kohlen, deren Holzteile bereits verzehrt sind, die deshalb nicht mehr hell brennen und rauchen, sondern nur noch glühen. Das Beiseiteschieben der vordersten Kohlen geschah jedenfalls deshalb, weil diese nicht so vom Feuer durchglüht waren wie die mehr nach innen liegenden (s. Jom. IV, 3).
ging dann hinab. Das Umschütten geschah nicht gleich oben auf dem Altar, weil dann beim Hinuntertragen der vollen goldenen Schaufel wieder Kohlen verschüttet worden wären.
und schüttete sie in die goldene. Zum Abheben der Kohlen vom Altar wurde nicht auch eine goldene Schaufel benutzt, weil das Gold durch das Feuer zu sehr gelitten hätte.
dabei wurde etwa ein Kab Kohlen verschüttet. da die silberne Schaufel 4 Kab fasste, die goldene dagegen nur 3 Kab (s. Jom. IV, 4).
die kehrte man in den Wassergraben. der durch die Opferhalle floss.
am Schabbat stülpte man einen Psykter. פסכתר vom gr. ψυκτήρ = ein Gefäss, das zum Kühlen des Weins diente, s. Erub. X Note 104.
darüber. um nicht unnötiger Weise die noch glühenden Kohlen durch das Wasser zu löschen (s. Ernb. X Note 105).
das ein Letech. Ein Letech = ½ Kor = 15 Sea, ungefähr 1¼ Hektoliter.
an der einen zog man ihn nach unten. mit der von dem Altar heruntergeräumten Asche, s. weiter.
damit er nicht herunterrollte. beim Herunterlassen auf der schräge abfallenden Ebene der Rampe.
am Schabbat ihn über die Kohlen. Ed. pr.: על קב גחלים.
zu stülpen und über ein [verunreinigendes] Kriechtier. damit nicht ein Priester damit in Berührung komme und dadurch unrein werde (s. Lev. 11, 39—31). Hinausschaffen konnte man es nicht, da es ein rabbinisches Verbot ist, Dinge, die nicht zu den Gebrauchs- oder Verbrauchsgegenständen für den Schabbat gehören, am Schabbat von der Stolle zu nehmen. Dieses rabbinische Verbot hatte innerhalb des Heiligtums allerdings allgemein keine Geltung (אין שבות במקדש), doch gab es Ausnahmen von dieser Regel, zu denen auch diese Bestimmung gehörte (s. Erub. X Note 60). Nach der Mischna Erub. X, 15 galt diese Bestimmung jedoch nur für den Fall, dass das Tier ausserhalb der Opferhalle nach Ansicht des R. Akiba, nach der des R. Simon ben Nannas selbst innerhalb der Opferhalle bis zu dem Raume zwischen Altar und Ulam gefunden wurde. Wurde es dagegen nach des letzteren Ansicht von der Westwand des Altars nach innen zu, nach der des R. Akiba auch innerhalb der ganzen Opferhalle gefunden, so durfte es durch einen Priester hinausgetragen werden, nur durfte der Priester es nicht mit der blossen Hand berühren, damit er nicht selbst dadurch unrein wurde.
und in ihm die Asche von der Oberfläche des Altars herunterzuschaffen. S. oben II Note 12.