einen Heiden. Dessen Tötung nach der Mechilta zu Exod. 21, 14 zwar vom israelitischen Gerichte nicht mit dem Tode bestraft, aber vom himmlischen Gerichte geahndet wird; vgl. Gen. 9, 5.
so ist er frei. Von der Todesstrafe.
und es war. Der Schlag.
so ist er frei. Weil kein tödlicher Schlag beabsichtigt war.
und es war. Der Schlag.
so ist er frei. Er hat hier zwar einen tötlichen Schlag beabsichtigt, aber in Wirklichkeit war der Schlag kein tötlicher.
und es war. Der Schlag.
so ist er frei. Weil kein tödlicher Schlag beabsichtigt war.
so ist er frei. Er hat hier zwar einen tötlichen Schlag beabsichtigt, aber in Wirklichkeit war der Schlag kein tötlicher.
so ist er schuldig. Selbst nach R. Simon (s. Note 27), da er hier denselben Menschen getötet hat, den er zu töten beabsichtigte.
ist er frei. Da es nicht kurz heisst: ור״ש פוטר, so ist R. Simon nicht auf das unmittelbar Vorhergehende, sondern auf den Anfang der Mischna zu beziehen, wonach er nur frei ist, wenn er ein Tier zu töten beabsichtigte und einen Menschen getötet hat, dagegen wäre derjenige schuldig, welcher beabsichtigte, diesen Menschen zu töten, und in der Tat einen andern getötet hat. Dagegen controversirt R. Simon und meint, dass er auch in letzterem Falle frei ist. Wiewohl aber R. Simon auch den unmittelbar vorangegangenen Satz bestreitet, wird dennoch nicht kurz: ור״ש פוטר gelehrt, weil man dann irrtümlich die Worte auch auf den Fall in Note 26 bezogen hätte.