ist nur dann schuldig. Gesteinigt zu werden.
wenn sie mannbar geworden. נערה heisst ein Mädchen, bei dem Zeichen der Pubertät sich gezeigt haben und das mindestens zwölf Jahre und einen Tag alt ist. Sechs Monate, nachdem es נערה geworden, fängt das בגרות-Alter an, in dem das Mädchen nicht mehr als נערה gilt. S. Nidda V, 7— 8.
verlobt. Angetraut, aber noch nicht verheiratet.
und noch im Hause ihres Vaters ist. Wenn sie der Vater nur bereits den Boten des Gatten, der sie abholen Hess, übergeben hat, fällt sie nicht mehr unter dieses Gesetz.
so wird der erste mit Steinigung und der zweite mit Erdrosselung. Wie bei einer verheirateten Frau. Bei einem verlobten Mädchen, das noch im Hause des Vaters sich befindet, ist die Strafe härter, weil sie das Haus des Vaters schändet (Deuter. 22, 21).