so entliessen sie ihn. S. oben IV, Note 14.
so verschoben sie sein Urteil bis auf morgen. Damit Jeder sich die Sache über Nacht gut überlege.
Inzwischen kamen sie paarweise zusammen. Um mit einander über den Fall zu diskutieren.
sie essen wenig und trinken keinen Wein den ganzen Tag. Auch nicht am andern Tage der Verurteilung vor der Hinrichtung. Nach der Hinrichtung durften die Richter an diesem Tage gar nichts essen (Talm. 63a).
und am andern Morgen kommen sie frühzeitig in das Gerichtshaus. Wo man weiter verhandelte bis gegen Abend, in welcher Zeit das Urteil gefällt wurde (Talm. 46b).
Der Rechtfertigende. Wer gestern für Freisprechung plädiert hatte.
ihn für gerecht zu erklären. Eig.: „ich erkläre ihn für gerecht, an meiner Stelle (bleibend).“
und der Verdammende. Wer gestern verdammt hatte.
kann nicht wieder für Verdammung befinden. Während der Verhandlung, wohl aber bei der Abstimmung, oben IV, Note 12.
so haben die zwei. שני fehlt im Jerusch., nach R. Jehuda oben TV“, 3.
erklären ihn zwölf für schuldig und elf für gerecht. In diesem Falle kann er nicht verurteilt werden, da hierzu eine Majorität um zwei Stimmen nötig ist, oben I, Note 69.
Die eingeklammerten Worte fehlen im Jerusch, und in manchen Handschriften.
ja sogar wenn ihn zweiundzwanzig für gerecht oder für schuldig erklären, und einer sagt: „ich weiss nicht. Dieser gilt dann als abwesend, und da Lebensstrafen nur von einem Collegium von 23 Richtern verhängt werden dürfen, so muss die Zahl der Richter vermehrt werden, s, oben III, Note 60.
Immer um zwei. Wenn die zwei neuen Richter geteilter Meinung sind, werden noch zwei zugezogen, und so fort bis einundsiebzig.
Erklären ihn aber sechsunddreissig für schuldig und fünfunddreissig für gerecht. In diesem Falle kann er nicht verurteilt werden, da hierzu eine Majorität um zwei Stimmen nötig ist, oben I, Note 69.
bis einem der Verurteiler die Worte der Freisprechenden ein leuchten. So dass 36 freisprechen und nur 35 verurteilen, wonach er als freigesprochen gilt. Ebenso wenn umgekehrt einer der Freisprechenden den Verurteilenden beistimmt, so ist die Entscheidung mit 37 Stimmen, gegen 34, zur Verdammung getroffen, doch führt die Mischna lieber den für den Angeklagten günstigen Fall als Beispiel an.