So oft Jemand einen Beweis. Durch Zeugen oder durch eine schriftliche Urkunde.
hebt man. Das Gericht.
Sagte man zu ihm. Dies sagte man aber nur, wenn es notwendig erschien.
da er solche während der dreissig Tage nicht gefunden und sie erst nach den dreissig Tagen gefunden hat. Es werden daher auch die später erbrachten Beweise berücksichtigt. Die Halacha entscheidet hier wie R. Simon ben Gamliel.
bringe einen Beweis. Ein schriftliches Dokument.
so gilt dies nichts. Da er Einmal behauptet hat, keine Zeugen oder Beweise zu haben, so ist zu befürchten, er habe später falsche Zeugen gemietet oder ein Dokument gefälscht und dies als Beweis beigebracht.
und dann einen Beweis findet. Hier entscheidet die Halacha gegen R. Simon b. G., wie der erste Tanna.
und er sagte: „ich habe keinen Beweis. Die eingeklammerten Worte fehlen im Babli.
oder er zieht dann einen Beweis. Ein schriftliches Dokument.
aus seiner Geldtasche. אפונדה od. פונדה (= funda, φοῦνδα) Beutel, Geldkatze.
so gilt dies nichts. Selbst nach R. Simon b. Gamliel; denn da er die Zeugen oder den Beweis gegenwärtig hatte und dies dennoch anfangs in Abrede stellte, so hat er damit zugestanden, dass sie falsch seien. — Behauptet jemand Zeugen oder Beweise in einem andern entfernten Lande zu haben, so hört man nicht auf ihn, das Urteil aufzuschieben; sondern man entscheidet nach den jetzt vorliegenden Momenten. Bringt er aber später die Zeugen oder Beweise herbei, so wird das erste Urteil aufgehoben und nach den neuen Beweisen entschieden (Bart. nach Talm.).