und man kann ihn richten. Wegen eines Kapital-Verbrechens kann ihn nur das grosse Synedrion richten, s. I, 5; sonst auch ein Kollegium von drei Richtern.
er kann Zeuge sein. Nach dem Talmud nur für einen Königssohn oder für einen solchen König, den das Synedrion richten kann (s. weiter Note 23); sonst ist es unter der Würde des Hohenpriesters, als Zeuge vor Gericht zu treten.
Stirbt ihm jemand. Von den nahen Verwandten, um die er trauern muss, s. Lev. 21, 2f. und Talmud Moëd katan 20b.
so gehe er nicht hinter der Bahre. Denn er könnte in seinem Schmerze sich vergessen und an der Leiche verunreinigen, was dem Hohenpriester selbst bei den nächsten Verwandten verboten ist, Lev. 21, 11.
sondern wenn sie. Die Träger der Bahre.
nicht mehr gesehen werden. Wenn sie in eine andere Strasse einbiegen.
darf er sich zeigen. Indem er aus seiner Wohnung tritt und der Bahre nachgeht.
so wie sie wieder sich zeigen. Dem Blicke des Hohenpriesters.
muss er sich zurückziehen. Er trete in ein Haus, bis die Bahre wieder in eine andere Strasse gelangt.
und so gehe er mit ihnen. Den Leichenträgern.
bis an das Thor der Stadt. Ausserhalb der Stadt darf er nicht mehr mitgehen, da er sich dort nicht zurückziehen kann, wenn die Bahre seinen Blicken sich zeigt.
Und aus dem Heiligtum soll er nicht gehen. Nach R. Meïr bedeutet dieses Schriftgebot: „er solle nicht aus seiner Heiligkeit hinaustreten“, d. h. er soll Vorsorge treffen, dass er sich nicht durch Berührung der Leiche verunreinige. Dieser Vorschrift genügt er, wenn er sich stets zurückzieht, sobald er die Bahre erblickt.
Wenn er Andere. Wenn der Verstorbene nicht sein naher Verwandter ist, darf er die Leiche begleiten, da in diesem Falle nicht zu befürchten steht, er könnte in seiner Trauer sich verunreinigen.
dass das ganze Volk Einer nach dem Andern. In einer Reihe (שורה).
vorbeigeht. An dem Trauernden. Jeder tröstete ihn mit den Worten: תתנחם מן השמים (sei getröstet vom Himmel).
und der Stellvertreter. ממונה auch סגן genannt, der dazu bestimmt ist, am Versöhnungstage den Hohenpriester zu vertreten, falls dieser zum Dienste des Heiligtums untauglich werden sollte, vgl. Joma I, 1 und Talmud das. 39 a.
ihn zwischen sich und dem Volke in die Mitte nimmt. Indem der Stellvertreter beim Vorbeigehen dem Hohenpriester zur Rechten bleibt, während das Volk an seiner Linken geht.
Wir seien deine Sühne. Alles, was dich treffen soll, mag über uns kommen.
Wenn man ihm das Trauermahl reicht. הברה, vgl. 2. Sam. 3, 35, ferner Moëd katan III, 7.
lagert sich das ganze Volk auf der Erde. An seiner Trauer teilnehmend.
er aber liegt auf einem Schemel. ספסל vom gr. σφέλας, ein niedriger Schemel.