so hat der fremde Gott gesagt. Wie es heisst (Deut. 18, 20): „wer im Namen eines fremden Gottes reden wird.“
Sobald sie in den Besitz des Mannes zur Heirat übergegangen. Der Vater hat sie den Boten des Mannes übergeben, der sie zur Heirat abholen liess.
wiewohl sie noch nicht geehelicht worden ist. Der Gatte hat ihr noch nicht ehelich beigewohnt.
wird der ihr Beiwohnende. Der Ehebrecher
mit Erdrosselung. Nicht mit Steinigung, weil sie nicht mehr im väterlichen Hause ist, s. oben VII, Note 91—92.
denn. Die Münchener Hschr. liest כל anstatt שכל; Jerusch, hat זוממין.
alle falschen. הא כל, s. Makkotl, 1.
Zeugen kommen früher. השכם == הקדם (nach dem Aram.) früher kommen; d. h. bevor sie den Angeklagten zum Tode bringen, werden sie selbst getötet, vgl. הבא להרגך השכם להרגו (Talm. 72 a); gegen die Sadducäer, Makkot I, 6.
mit Ausnähme der falschen Zeugen wider eine Priesterstochter. Wiewohl sie der Priesterstochter den Feuertod zugedacht haben, werden sie nicht verbrannt, sondern sie erleiden die Strafe der Erdrosselung, die sie dem angeblichen Buhlen zugedachten (IX, 2).
und ihren [angeblichen] Buhlen. Nach Raschi und Maim. gilt dies nur, wenn die Zeugen auch die Verurteilung des Buhlen herbeizuführen strebten; ist aber dieser nicht bekannt oder nicht strafbar, und die Zeugen erheben nur gegen die Priesterstochter ihre falsche Anklage, so werden sie mit Verbrennung bestraft. Die Tosaphot (Makkot 2a v. זוממי) dagegen meinen, dass die Zeugen auch in letzterem Falle nur mit Erdrosselung bestraft werden. Hiernach ist das Wort ובועלה hier überflüssig und steht nur, weil der Wortlaut in Mischna 1 so ist, wo ובועלה nicht zu וזוממי gehört.