bestand aus einundsiebzig Mitgliedern. Nach Tosaphot (16 b y. אחר) war bei jedem Gerichte ausser der bestimmten Zahl noch ein Vorsitzender, der מופלא שבב׳׳ד genannt wurde (Horajot I, 4). Demnach waren beim grossen Synedrion 72 Älteste, was mit Sebachim I, 3 und Jadajim IV, 2 übereinstimmt. Allerdings ist diese Ansicht schwer mit dem Folgenden (ומנין וכו׳) zu vereinbaren.
Woher. מן אין = מנין woher.
und Mose über ihnen. Er stand an ihrer Spitze, denn es heisst (Num. 11, 17): „sie sollen mit dir tragen.“
Siebzig. Das grosse Synedrion hatte nur 70 Mitglieder. Nach R. Jehuda war Moses nicht im Collegium der 70 Ältesten, und die Worte der Schrift: „mit dir“ wollen nur sagen: „sie seien dir ähnlich.“
eine richtende. D. h. verurteilende.
Gemeinde und eine rettende. Freisprechende.
das sind zwanzig. So dass, wenn die Stimmen sich teilen, zehn verurteilende und zehn freisprechende Stimmen vorhanden sein können.
Da es heisst. Bei den 12 Kundschaftern.
dabei sind Josua und Kaleb ausgenommen. Die andern zehn Kundschafter werden also „Gemeinde“ (עדה) genannt.
dass man noch drei hinzufüge. Zu den zwanzig.
Daraus. ממשמע aus dem Vernommenen.
Richte dich nicht nach der Mehrheit zum Bösen. D. h. zur Verurteilung genügt nicht eine Mehrheit um Eine Stimme, s. weiter.
dass ich mich zum Guten. Zur Freisprechung.
zum Guten. Zur Freisprechung.
kannst du auf das Urteil eines Richters hin. Wenn die Freisprechenden um einen mehr sind, als die Verdammenden.
zum Bösen aber nur nach dem Urteile zweier. Die Verdammenden müssen um zwei mehr sein, als die Freisprechenden. Da nun letztere eine „Gemeinde“ (עדה), also zehn sein müssen, so gehören zur Verurteilung 12 verdammende Richter; beide Parteien zusammen wären demnach 22.
Da aber kein Gericht in gerader Zahl. שקול eig. gleichwiegend, sich das Gleichgewicht haltend, d. h. Stimmengleichheit habend, was bei einem aus einer geraden Zahl bestehendem Gerichte Vorkommen kann.
dass sie für ein Synedrion. Ein kleines von 23.
Hundertundzwanzig. Nach dem Talmud sind ausser dem Synedrion von 23 Richtern noch 3mal 23 Gelehrte nach IV, 4 nötig. Das sind zusammen 92. Die anderen 28 braucht man, damit in der Stadt vorhanden seien: 10 Beschäftigungslose für die Synagoge, 2 Gerichts-Schreiber, 2 Gerichtsdiener, 2 Prozessierende, 2 Zeugen, 2, welche die Zeugen als falsch überführen können, 2, welche wieder die Überführer als falsch überführen können, 2, die Almosen einkassieren, einer, der es mit ihnen zusammen verteilt, ein Arzt, ein Thoraschreiber und ein Lehrer für die Kinder.
damit es. Das Synedrion von 23.
den Obern über zehn entspreche. Damit jeder Richter ein Oberster unter 10 sein könne; vgl. Exod. 18, 21, wo der geringste Obere Einer von 10 ist.