Privatrechtssachen. Die Rechtsstreitigkeiten über Darlehne, Geschenke, Erbschaften und dgl.
von Dreien. Die auch Laien sein können; Einer von ihnen muss jedoch einige Rechtskenntnis besitzen.
von Dreien. Hierzu gehören drei ordinierte Richter, s. weiter Mischna 3, Note 19.
über Schadenersatz. Wo es sich um den ganzen Schadenersatz handelt, z. B. wenn ein Mensch geschädigt, oder ein Ochs, der Muad ist (B. kamma II, 4), gestossen hat.
halben Schadenersatz. Wenn ein Ochse, der Tam ist (das.), gestossen hat.
Bezahlung des Doppelten und Bezahlung des Vier- oder Fünffachen. Bei Diebstahl, B. kamma VII, 1.
von Dreien. Ordinierten.
über Notzucht. Nach Deuteronomium 22, 28f.
und falsche Anklage. Wenn ein Mann gegen die eben geheiratete Frau nach Deuteron. 22, 13—19 eine Anklage erhebt.
von Dreien. Ordinierten.
Der falsche Ankläger. Wenn ein Mann gegen die eben geheiratete Frau nach Deuteron. 22, 13—19 eine Anklage erhebt.
weil dabei über ein Kapitalverbrechen. Wenn die Aussage des Mannes gegen seine Frau sich als wahr herausstellt, Deut. 22, 20f.