Wenn jemand ein Weibchen als sein Pesach absondert oder ein Männchen im zweiten Lebensjahre. Zum Pesach eignet sich nur ein männliches Thier, welches das erste Lebensjahr noch nicht überschritten hat (2. B. M. 12, 5; בן שנה heisst nicht „ein Jahr alt“, sondern „im ersten Lebensjahre“).
dann verkaufe er es und bringe aus dem Erlöse Friedensopfer dar. ויביא בדמיו שלמים. So liest Raschi z. St. und so zitieren auch Tosafot sowohl in Zebaḥim 9b als in Menaḥot 83b u. d. W. חד; in unserm Bablitexte steht dafür ויפלו דמיו לנדבה לשלמים, in Jeruschalmi und den Mischnaausgaben ebenso bis auf das Wort לשלמים, das hier fehlt. Eine in Temura (19a) angeführte, den Gegenstand ausführlicher behandelnde Baraita lehrt, dass er den Erlös nur dann zu Friedensopfern verwenden muss, wenn er sein Pesach bereits dargebracht hat, wenn das Thier aber vorher schon einen Leibesfehler bekam, soll er aus dessen Erlös ein Pesach beschaffen.
sondern als Friedensopfer dar. Es geht nicht an, dass er es nachträglich zu seinem Pesach bestimme, da es inzwischen einen Augenblick ohne Inhaber gewesen (s. Anm. 59); war aber vor Eintritt des Todes der Sohn schon mitbeteiligt, so schlachtet dieser es als Pesach, u. z. am 14. Nisan, wenn der Vater an diesem Tage erst Nachmittags starb, einen Monat später, wenn derselbe am Vormittage aus dem Leben schied (s. Kap. VIII Anm. 50).