und jener trachtet einen von der Strasse zum Beitritt zu bewegen. Die Zuziehung eines Teilhabers ist erforderlich, damit die beiden Pesachopfer nicht herrenlos bleiben (Anm 59) wenn deren Inhaber falsch gewählt haben sollten, für welchen Fall jeder derselben durch die folgende Erklärung dem Pesach entsagt; sie ist möglich, obschon der Eigentümer nicht in der Lage ist, seinem Partner das Pesach zu bezeichnen, an welchem dieser sich beteiligen soll.
und der andere kommt zu jenem. Jeder der beiden Besitzer geht zum Partner des andern Eigentümers oder jeder der beiden Partner zum Herrn des andern Pesach, oder es begeben sich beide Inhaber zu einander und beide Teilhaber zu einander.
worauf sie also sprechen. In beiden Genossenschaften spricht der eine so zum andern. Der Plural steht, weil es zwei Personen sind, die reden, in jeder Gruppe eine.