der zwei Ergiessungen. Wörtlich: zwei Beobachtungen. Die Ableitung der Worte ראה und ראייה vom gr. ῥέω halte ich nicht für zutreffend.
schlachtet man an seinem. שלו am Schluss des nächsten Satzes ist auch hierher zu beziehen. Im Jer. fehlt indessen das Possessiv durchweg.
schlachtet man für ihn an seinem achten Tage. Ein Flüssiger (3. B M. 15,1—15), der nur eine Ergiessung wahrgenommen, wird noch mit Ausgang desselben Tages wieder rein, sofern er das vorschriftsmässige Reinigungsbad genommen. Für ihn kann daher, selbst wenn er am 14. Nisan unrein geworden, so dass ihm der Zutritt zum Heiligtum Nachmittags noch verwehrt ist, das Pesach dargebracht werden, das ja erst in der Nacht zu verzehren ist, zu welcher Zeit er seine Reinheit bereits wieder erlangt hat. Hat er dagegen zwei Ergiessungen an sich beobachtet, gleichviel ob hintereinander oder an zwei aufeinanderfolgenden Tagen, so ist er auch die nächsten sieben Tage noch unrein, kann aber, sofern er in dieser ganzen Zeit keine Ergiessung mehr wahrgenommen, am siebenten Tage das Reinigungsbad nehmen und nach Anbruch der Nacht Opferfleisch geniessen. Hat er gar drei Ergiessungen bemerkt, ohne das zwischen der ersten und zweiten oder der zweiten und dritten ein voller Kalendertag verstrich, so muss er nach dem Reinigungsbad noch zwei Tauben opfern, die er aber erst am folgenden Tage nach Sonnenaufgang darbringen kann, weshalb ihm nur dann die Möglichkeit sich am Pesach zu beteiligen offensteht, wenn der 14. Nisan schon der achte Tag nach der letzten Ergiessung ist.
Für die Tag gegen Tag abzuwarten Verpflichtete. Zum Verständnis dieses Begriffes ist vorauszuschicken, dass eine Frau, die ausserhalb ihrer Menstruationszeit Blutfluss wahrnimmt, für den Rest des Tages und die folgende Nacht unrein ist, u. z. nicht allein im hierologischen Sinne gleich dem Gegenstande der vorigen Anm., sondern auch im hosiologischen (Kap. I Anm. 26), d. h. sie muss sich nicht nur von allem Heiligen, sondern ebenso gewissenhaft von ihrem Manne fernhalten. Am nächsten Morgen nimmt sie das vorgeschriebene Bad, durch welches sie indessen nur dann die Reinheit erlangt, wenn sie den ganzen Tag über von Blutfluss verschont bleibt. Stellt sich dagegen ein solcher auch nur gegen Abend ein, so hat derselbe insofern rückwirkende Kraft, als alles das, womit sie nach ihrem Bade in Berührung gekommen, ebenso unrein ist, wie wenn sie gar nicht gebadet hätte. Daraus ergibt sich für sie die Notwendigkeit, sich während des ganzen zweiten Tages „abwartend“ zu verhalten, d. h. sich wegen der schwebenden oder imminenten Unreinheit aus Vorsicht dieselbe Enthaltsamkeit aufzuerlegen, die ihr am ersten Tage infolge der an ihr haftenden oder, wenn man will, immanenten Unreinheit das Gesetz zur Pflicht machte. — Der Ausdruck erklärt sich am besten, wenn man שמר in der Bedeutung „warten“ nimmt. Die in Rede stehende Frau wartet dem gestrigen unreinen Tage gegenüber heute einen reinen Tag ab. In Horajot 4a wird derselbe Begriff durch סופרת אחד לאחד ausgedrückt.
schlachtet man an ihrem zweiten Tage. Weil sie, wenn im Laufe dieses Tages kein Blutfluss eingetreten, in der Nacht vom Pesach essen darf. Hat sich ein solcher nachträglich eingestellt, darf sie natürlich am Opfermahl nicht teilnehmen; die Frage aber, ob sie im nächsten Monat das sog. zweite Pesach (IX 1) feiern kann, ist zu verneinen, wenn sie denselben erst nach Anbruch der Nacht, zu bejahen (vgl. Anm 44), wenn sie ihn vorher wahrgenommen hat. .
schlachtet man für sie am dritten Tage. Wenn eine Frau zwei Tage hintereinander Blutfluss wahrgenommen hat, braucht sie nicht etwa den beiden unreinen gegenüber zwei reine Tage aufweisen zu können (s. Sifra zu 15, 25, ed. Weiss 79a), sie darf vielmehr schon am Morgen des dritten das Reinigungsbad nehmen und Nachts, sofern sie rein geblieben, Opferfleisch gemessen.
Für eine Flüssige. So wird die Frau bezeichnet, die an drei aufeinander folgenden Tagen ausserhalb ihrer Menstruationszeit Blutfluss bemerkt hat. (Nach späterer Terminologie heisst sie zum Unterschiede von der שומרת יום בנגד יום, die kürzer זבה קטנה genannt wird, זבה גדולה ). Dieselbe erlangt die volle Reinheit erst wieder, wenn sie sieben Kalendertage hindurch von Blutfluss ganz verschont geblieben, frühestens am siebenten Tage nach Sonnenaufgang das vorgeschriebene Bad genommen und am nächsten Morgen oder später zwei Tauben als Opfer dargebracht bat (3. B. M. 15, 25—30).
schlachtet man am achten Tage. nach Aufhören des Blutflusses; dagegen ist oben „der zweite“ bezw. „dritte Tag“ von der ersten Wahrnehmung an zu rechnen.