Geh und schlachte für mich das Pesach. ohne anzudeuten, welche von den beiden Tierarten, unter denen man die Wahl hat, er nehmen soll.
es essen. obgleich er selbst ein Lämmchen vorgezogen hätte.
es essen. weil er ihm die Auswahl überlassen hat.
so esse er von dem ersten. von dem zuerst geschlachteten Tiere. Die Rede ist von einem sehr vornehmen Herrn, wie ja schon daraus ersichtlich, dass er einen Diener mit der Besorgung des Pesach beauftragt. Minder vornehme Leute lassen sich in der Erfüllung eines göttlichen Gebotes nicht gern vertreten und bemühen sich wohl selber. Die grossen Herren nun kümmern sich in der Regel nicht viel um Minuten selbst des Küchenzettels. Das ist Sache ihres chef de cuisine. Findet dieser es für gut, seiner Herrschaft ein gebratenes Böcklein als Pesach vorzusetzen, so kann er — vorausgesetzt, dass es gut zubereitet ist — ihres Beifalls sicher sein, und wenn er trotzdem nachträglich noch ein Lämmchen schlachtete, so tat er es nur, um seine Vorsorge für alle Ansprüche und Geschmacksrichtungen ins hellste Licht zu setzen. In einem fürstlichen Haushalt kommt es ja auf ein Lämmchen nicht an. In Wahrheit hat er kraft seiner unumschränkten Machtvollkommenheit das Böckchen für seine Herrschaft zum Pesach bestimmt. Wenn aber der Diener eines gewöhnlichen Mannes in ähnlicher Lage zweierlei Tiere schlachtete, so geschah es in ängstlicher Ablehnung der seinem Gutdünken anheimgestellten Auswahl; es ist also keines derselben mit der nötigen Bestimmtheit als Pesachopfer geweiht, keines derselben darf daher gegessen vielmehr müssen beide verbrannt werden (Babli z. St.).
was sein Herr ihm sagte. Ob er ihm ein Bökchen oder ein Lämmchen zu schlachten aufgetragen [בבבלי הוי מצי לאוקמא מתניתן בעבר עברי ולא קשה מידי אלא דטרח למצוא תקנה אפלו בעבד כנעני ו].
kommt. Zu יצאו s. K. III Anm. 1.
beides nach dem Verbrennungsort. Vermutlich (s. K. IX Anm. 49) ein Tempelraum, in welchem Opferfleisch, das erst nach einiger Zeit verbrannt werden kann, inzwischen verwahrt wird; vgl. VII 9, wo in den Jeruschalmiausgaben die Lesart ebenfalls ויצא לבית השרפה statt וישרף בששה עשר lautet. In unserm Falle würde auch R. Joḥanan b. B’roka (ebend.) nicht gestatten, die beiden Pesach sofort dem Feuer zu übergeben, da es doch immerhin möglich ist, dass sich noch im letzten Augenblicke kurz vor Mitternacht der Herr oder der Diener wieder erinnert, wie der Auftrag gelautet hat, so dass die beiden Tiere doch noch verzehrt werden können.
sie aber sind der Feier des zweiten Pesach enthoben. Der Fall ist nicht mit שגג או נאנס (IX 1) zu vergleichen, weil hier auch ohne Opfermahl der Satzung des Pesach Genüge geschah. Die Person des Eigentümers war ja für jedes der beiden Tiere bei der Darbringung mit genügender Bestimmtheit präzisiert, der Zweifel, der den Genuss unmöglich macht, ist erst später eingetreten, als auch der Auftraggeber vergaß. Hatte dieser aber noch vor der Sprengung des Blutes den Wortlaut seines Auftrages vergessen, sind Herr und Diener nach einem Berichte im Babli z. St. trotz der Möglichkeit einer Wiedererinnerung zur Feier des zweiten Pesach verpflichtet, weil zur Zeit der Darbringung ein Zweifel über die Person des Inhabers schwebte und mithin das Opfer untauglich ist; laut einer andern Überlieferung das. haben sie auch in diesem Falle ihrer Pflicht genügt, weil dem Allwissenden gegenüber, vor dem der Zweifel nicht besteht, der ihnen den Genuss des Pesach unmöglich macht, die Person des Eigentümers genau bestimmt war. Maimonides entscheidet (Hil. Korban Pesaḥ III 2) gemäss der ersten Ansicht, ohne auch nur andeutungsweise die auch im Talmud nicht auftauchende, nun aber auf der Hand liegende Frage zu streifen, wie es denn zu halten ist, wenn der eine oder der andere sich tatsächlich noch in zwölfter Stunde erinnert hat? Folgerichtig wär’s, das Fleisch beider Tiere trotzdem zu verbrennen und die Inhaber auf das zweite Pesach zu verweisen. Indessen könnte man einwenden, dass solange die Erinnerung nicht völlig erloschen ist, sondern nur gewissermassen im Gedächtnis schlummert, von einem „Vergessen“ im eigentlichen Sinne nicht die Rede sein kann.