Ist das Fleisch unrein geworden. Die Rede ist vom Pesachopfer, aber nicht mehr von dem in Unreinheit dargebrachten (dessen Blut auf alle Fälle gesprengt wird), sondern von einem durch Zufall verunreinigten. Die Mischna knüpft hier nur an den Schlusssatz der vorigen an, um denselben durch ein Beispiel zu beleuchten. Der Gedanke, dass die eigentliche Bedeutung des Pesach im Opfermahle gipfelt, findet beredten Ausdruck in der Vorschrift, das Blut nicht zu sprengen und somit das Opfer für untauglich zu erklären, sobald das Fleisch unrein und dadurch ungeniessbar geworden, während es sonst genügt, wenn nur das auf dem Altar zu verbrennende Fett rein geblieben.
so sprengt man das Blut nicht. und bringt auch das Fett nicht auf den Altar, lässt vielmehr ein neues Pesach darbringen.
so sprengt man das Blut. und das Fleisch wird Abends verzehrt, obschon das Fett nicht geopfert werden konnte.
Bei den übrigen Opfern. Da das Pesach zu den Opfern gehört, dürfte die Gegenüberstellung von פסח und מוקרשין (hier und M. 12, desgl. 1 הפסח שנתערב בזבחים IX 8, פסח וקדשים VIII 8 u. Ḥullin 12a oben) Befremden erregen. Dem Kundigen fällt es kaum auf. Schon in der heil. Schrift findet man בישראל ובאדם (Jer. 32, 20) u. ä., im Gebetbuch בין ישראל לעמים u. dgl.; im Talmud ist die Verbindung solcher Begriffe, von denen der eine den andern umschliesst, unter Weglassung des Wörtchens שאר fast die Regel. Hier nur wenige Beispiele: את הראש ואת האברים (Joma III 4), בירושלים — בהר הבית (Sch’ḳalim VII 2. Dagegen ebend. בשעת הרגל מעשר ובשאר ימות השנה חולין, ebenso in dem Zitat Babli P’saḥim 7a, umgekehrt aber in Baba M. 26a: בשאר ימות השנה חולין בשעת הרגל מעשר, eine Wortstellung, bei welcher der Zusatz בשאר nöthig ist, weil der umfassendere Begriff vorangeht; vgl. שאר ירקות—מרור P’saḥim X 4), הכהנים והעם (Joma VI 2 u. Ta‘anijot IV, 5) חטאת — קרבנות (Nazir VI 10) u. a. m. Vielleicht gehört hierher auch כתנים לויים וישראלים (Ḳidduschin IV 1) und die stehende Redensart דברי ר׳ פלוני וחכמים אומרים.
sprengt man das Blut. Desgleichen kann das Blut gesprengt werden und folglich der Opferzweck als erfüllt gelten, wenn das Fett unrein geworden und daher dem Altar nicht zugewendet werden durfte, sofern nur das Fleisch rein geblieben. Ist beides unrein geworden, so wird das Blut nur gesprengt, wenn es sich um ein öffentliches Opfer (mit Ausnahme des Pesach) handelt.