Fünf Dinge werden in Unreinheit dargebracht. Wenn die Gesammtheit der zur Verfügung stehenden Priester
] oder der ganze Vorrat an geeigneten Opfergeräten unmittelbar oder mittelbar durch eine Leiche unrein geworden (4. B. M. 19, 14—16), so werden zwar alle Opfer, die an keine bestimmte Zeit gebunden sind, bis zur wiederhergestellten Reinheit aufgeschoben, diejenigen aber, für welche der Tag der Darbringung festgesetzt ist, und welche daher selbst am Sabbat nicht unterbleiben, nicht allein trotz dieser Unreinheit vollzogen, sondern sogar in solcher Unreinheit; d h. es können auch unreine Geräte zur Verwendung kommen, wenn die Priester, und es können unreine Priester dabei ihres Amtes walten, wenn die Geräte mit einer durch eine Leiche verursachten Unreinheit (טומאת מת) behaftet sind. Was die anderen Arten der Unreinheit betrifft, so hat jede derselben, sie habe welchen Namen. sie wolle, für den infizierten Menschen — ob Laie oder Priester — unter allen Umständen und ohne Ausnahme den unbedingten Ausschluss vom Heiligtum sowie den unbedingten Ausschluss von jeglicher Opferhandlung zur unausbleiblichen Folge. Und wären alle dienstfähigen Priester mit einer solchen Unreinheit behaftet, so müssten sämtliche Opfer, auch die öffentlichen, bis zur wiedererlangten Reinheit unterbleiben. Anders wenn solche Unreinheit auf den Opfergeräten lastet. In diesem Falle werden die unaufschiebbaren Opfer trotz dieser Unreinheit dargebracht, aber dennoch nicht in Unreinheit; es dürfen vielmehr nur reine Priester den Dienst verrichten Dieselben werden ja durch Berührung der Opfergeräte nicht verunreinigt, da Menschen nach K. I, Anm. 26 nur für die primäre Übertragung empfänglich sind, unter den in Betracht kommenden Geräten aber kein einziges anders als durch טומאת מת zu einem Infektionsherd (אב הט ומאה das. Anm. 29) werden kann. [Wenn also Maim in Hil. Biat Hamikdasch IV 12 היו כלי השרת טמאים למת sagt, so kann er למת nur mit Rücksicht auf den Nachsatz ויתעסקו בו הטמאים והטהורים כאחד hinzugefügt haben; der Hauptsatz הרי זה יעשה בטומאה aber setzt keineswegs eine טומאת מת voraus, wie aus Babli Pesachim 79a נטמאת הסכין בטומאת שרץ …. טהורים עבדי klar hervorgeht.] Dagegen gibt es eine Möglichkeit auf anderm Wege אב הטומאה zu werden für die Priestergewänder, zwar nicht für alle, aber doch für diejenigen unter ihnen — und das sind die meisten — die aus weissen Stoffen gemacht sind — ich meine den Aussatz (נגעי בגדים 3. B. M. 13, 47—59). [אבל טומאת מדרס אפשר דלא שייך בבגדי כהונה ויש לי בזה אריכות דברים אבל אין כאן מקומן].
aber nicht in Unreinheit gegessen. Von all den Opfern, welche laut vor. Anm. auch in Unreinheit vollzogen werden, sind die meisten Ganzopfer, die überhaupt nicht gegessen werden. Ausser dem Pesach, von welchem am Schluss der Mischna gesprochen wird, gibt es unter ihnen nur fünf, von denen nach Darbringung gewisser Opferteile der Rest gegessen wird Dieselben werden hier aufgezählt. Ihre »Reste« dürfen im Gegensatz zum Pesach (s. Anm. 29) nur sofern sie rein sind und auch dann nur von reinen Priestern gegessen werden. Der auf den ersten Blick an dieser Stelle überflüssige Zusatz בטומאה ist aus zwei Gründen nötig. Erstens wegen der Zahl חמשה. Der דברים הבאים בטומאה ואינם נאכלים gibt es mehr, aber nur fünf, die blos בטומאה nicht gegessen werden. Zweitens, weil sonst der Irrtum entstehen könnte, dass von einem in Unreinheit dargebrachten Opfertier das Fleisch auch dann nicht gegessen werden darf, wenn dieses rein geblieben. Es ist sehr wohl denkbar, dass sämtliche dienstfähigen Priester unrein sind, mithin das Blut und das Fett des Opfers in Unreinheit dargebracht werden musste, dennoch aber das Fleisch nicht unrein geworden und daher gegessen werden darf; denn einerseits kann das Schlachten, Abhäuten und Zergliedern des Opfers auch durch Laien geschehen, sodass die unreinen Priester mit dem Fleische desselben nicht einmal in mittelbare Berührung zu kommen brauchen, andererseits dürfen auch mit Leibesfehlern behaftete und somit dienstuntaugliche Priester (3. B. M. 21, 16—21), sofern sie nur rein sind, Opferfleisch essen (das. 22). [.]
Das Omer und die beiden Brote. 3. B. M. 23, 9—11 und 15—17. Das ‘Omer war das jährliche Erstlingsopfer von der Gerste, die beiden Brote waren das jährliche Erstlingsopfer vom Weizen; jenes wurde gemäß der pharisäischen Tradition am 16. Nisan, dieses 49 Tage später am Wochenfeste dargebracht. Vom ‘Omer wurde ein Teil auf dem Altar verbrannt, der Rest von den Priestern gegessen; von den beiden Broten durfte freilich, da dieselben nach der Vorschrift der Tora (das.) Chamesz waren, nichts auf den Altar getan werden (3. B. M. 2, 11—12), sie wurden vielmehr vollständig von den Kohanim verzehrt, aber erst dann, wenn vom Friedensopfer (Anm. 27), mit welchem sie zusammen dargebracht wurden, die Opferteile auf den Altar gekommen waren.
das innere Brot. Die zwölf sog. Schaubrote (2. B. M. 25, 30 und 3. B. M. 24, 5—9), welche wöchentlich vor Sabbat gebacken und am Sabbat, in zwei Reihen geordnet, nebst zwei Schalen voll Weihrauch auf den inneren Tisch שלחן הפנים (4. B. M. 4,7) des Heiligtums gestellt wurden, wo sie die ganze Woche hindurch lagen, um am nächsten Sabbat durch neue ersetzt zu werden. Der Weihrauch wurde als Opferteil verbrannt, das Brot selbst unter die Priester verteilt. Es ist das einzige Opferbrot, welches in das Innere des Heiligtums gelangte.
die öffentlichen Friedensopfer. Wie es unter den aus Mehl bereiteten Gemeindeopfern nur die drei hier angeführten gibt, von denen gegessen werden darf, so gibt es unter den öffentlichen Tieropfern nur die folgenden drei, deren Fleisch nicht dem Altarfeuer übergeben, sondern nach Darbringung der Opferteile (Blut und Fett) von Menschen verzehrt wird: Das Pesach, das Sündopfer der Fest- und Neumondstage (s. d. folg. Anm.) und die beiden Lämmer, welche am Wochenfeste zugleich mit den eben erwähnten zwei Broten als Friedensopfer dargebracht wurden (3. B. M. 23, 19—20).
und die Neumondsböcke. Das nach 4. B. M. 28, 15 an jedem Neumondstage aus öffentlichen Mitteln für die Gemeinde darzubringende Sündopfer. Ein solches wird aber in demselben Kapitel (Vv. 22, 24, 30) und im folgenden (Vv. 5, 11, 16, 19, 22, 25, 28, 31, 34, 38) auch für die übrigen Feste des Jahres angeordnet. Man sollte daher zu ושעירי ראשי חדשים den Zusatz ושל מועדות erwarten. Vielleicht sind die Neumondstage der Kürze wegen aus der Reihe der übrigen Feste nur als Beispiel hervorgehoben, weil sie an der angeführten Bibelstelle den Reigen derselben eröffnen. So werden in Z’baḥim 9b u. 48b und M’naḥot 55b u. 92b die von den Fürsten Israels zur Einweihung des Altars geopferten Böcke (4. B. M. 7. Vv. 16, 22, 28, 34 etc.) als שעיר נחשון oder חטאת נחשון bezeichnet, weil dieser Fürst, wie Raschi erklärt, daselbst an erster Stelle genannt wird. Allerdings könnte dort der allgemeine Ausdruck שעירי הנשיאים zu dem Missverständnis führen, es wäre das im 3. B. M. 4, 22—26 vorgeschriebene Opfer gemeint, während hier, parallel der vorangehenden Benennung זבחי שלמי צבור, die Bezeichnung חטאות הצבור besser am Platze schiene, zumal nach der Definition in Z’baḥim V, 3: חדשים ושל מועדות אלו הן חטאות הצבור שעירי ראשי. In Wahrheit aber wäre dieser Ausdruck nicht präzis genug (ועיין רש״י זבחים נ״ב ע״ב בפי׳ המשכה), denn er könnte auch auf das im 3. B. M. das. 13—21 erwähnte Sündopfer bezogen werden, welches in M’naḥot IX 7 zu den קרבנות הצבור gezählt, jedoch weder gegessen, noch in Unreinheit dargebracht wird. Ja sogar die genauere Bezeichnung שעירי חטאות הצבור könnte noch im Hinblick auf 4. B. M. 15, 24 zu einer falschen Auffassung verleiten. Nach all dem ist es nicht unmöglich, dass der vermisste Zusatz ושל מועדות mit Absicht weggelassen ist, weil derselbe auch den nach 3. B. M. 16, 9 am Versöhnungstage zu opfernden Bock einschliessen würde; dieser gehört indessen nicht zu den hier aufgezählten fünf Opferarten, denn er wird zwar auch in Unreinheit geopfert, aber niemals gegessen. In Sch’bu’ot I,4 steht שעירי הרגלים ושעירי ראשי חדשים, weil dort R. Simon zwischen beiden unterscheidet.
wird in Unreinheit gegessen. Gleichviel ob das Pesach bei der Opferung unrein geworden oder nicht, dürfen nicht allein reine, sondern auch unreine Personen Abends von seinem Fleische essen. Sonst ist der Genuss unreinen Opferfleisches streng verboten; noch schwerer aber ist die Sünde, wenn unreine Personen Opferfleisch gemessen.
denn es wird von Anfang an nur zum Genusse dargebracht. Der Hauptzweck des Pesach ist nicht die Opferhandlung, sondern das Opfermahl; vgl. die folg. Mischna.