Hat man es mit Öl von Teruma. von demjenigen Teil des Ernteertrages, welcher als Priesterhebe abgesondert wurde und nur von Kohanim oder ihren Angehörigen gegessen werden darf.
wenn es eine Genossenschaft. Genossenschaft, חבורה heisst die Vereinigung der an einem Pesachopfer beteiligten Personen (s. Einl. Abs. 2); die Mitglieder derselben heissen בני החבורה Genossen.
wenn aber von Israeliten. Nichtpriestern.
es abspülen. um das an der Oberfläche haftende Öl, das dem Nichtpriester verboten ist, gehörig zu beseitigen.
das Äussere abschälen. weil warmes Fleisch das Öl einsaugt.
Hat man es mit Öl von zweitem Zehnt. Nachdem man vom Ertrag der Ernte die Teruma für den Priester und den ersten Zehent für die Leviten ausgeschieden, muss man auch noch einen zweiten Zehnt absondern, welcher eine gewisse Heiligkeit besitzt und nur innerhalb der Mauern Jerusalems verzehrt werden darf Wer die dazu erforderliche Zeit seinem Hause nicht fernbleiben mag, ist genötigt denselben an Bewohner der heiligen Stadt zu verschenken, [vgl. Raschi zu Baba M. 26a oben u. d. W. מעשר. Nach Bart. מעשר שני I 1 ist auch das nicht zulässig und nur Gäste dazu einzuladen gestattet; s. auch Jer. u. ר״ש daselbst. Maim. scheint die Ansicht Raschi’s zu teilen ]. Vor kauft darf zweiter Zehnt nicht werden; wohl aber kann man ihn ausserhalb Jerusalems gegen Geld auslösen, wodurch er seine Heiligkeit, die sofort auf das Geld übergeht, verliert und ein Gegenstand der freien Verfügung wird, den der Eigentümer nach Belieben verkaufen darf. Das Lösegeld muss man in der heiligen Stadt auf Nahrungsmittel ausgeben, auf die sich dann die Heiligkeit des zweiten Zehnt überträgt, die daher in Jerusalem vom Besitzer verzehrt oder verschenkt werden müssen, in keinem Falle aber verkauft werden dürfen. »Öl von zweitem Zehent« ist demnach sowohl solches Öl, welches man ursprünglich schon von den Erträgnissen der Ölernte abgesondert und in natura nach Jerusalem gebracht hat, als auch solches, welches erst nachträglich von etwaigem Lösegelde in der heiligen Stadt gekauft wurde.
kann man es den Genossen nicht in Rechnung stellen. Wörtlich: zu Geld machen.
denn man darf zweiten Zehnt in Jerusalem nicht auslösen. Die Begründung ist auf den ersten Blick unverständlich. Wenn für das Öl Bezahlung gefordert wird, so kann doch höchstens von Verkauf die Rede sein, aber nicht von Auslösung; das Öl verliert ja dadurch seine Heiligkeit nicht! In der Tat lesen einige Hndschr. מוכרין statt פודין. Aber schon Jer. bekundet, dass unsere Lesart die richtige ist. Was hätte auch sonst בירושלים für einen Sinn? Verkaufen darf man ja zweiten Zehnt nirgends, auch nicht ausserhalb Jerusalems! Um so auffallender ist, dass Bart., der richtig פודין’ liest, dieses Wort mit מוכרין erklärt, als ob beide Begriffe sich deckten. Nach den Ausführungen jedoch, die wir in vor. Anm. vorausgeschickt haben, ebnen sich alle Schwierigkeiten von selbst. Die Mischna will zeigen, wie es keine Möglichkeit gibt, das Öl den Genossen anzurechnen. Sie setzt dabei als bekannt voraus, dass man zweiten Zehnt nicht verkaufen darf. Beginnt doch gleich der erste Satz im Traktat מעשר שני mit diesem Verbot! Noch gibt es aber einen Ausweg. Ein pfiffiger Kauz könnte auf den Gedanken kommen, das Öl, um nur nichts schenken zu müssen, gegen einen entsprechenden Geldbetrag auszulösen und es sich nachher von den Genossen bezahlen zu lassen. In Jerusalem ist indessen auch dieser Ausweg versperrt: »denn man darf zweiten Zehnt in Jerusalem nicht auslösen.«