Man brate das Pesach nicht am Spiesse. Unter שפוד versteht man schlechthin einen Bratspiess aus Metall. Immerhin muss es befremden, dass nachdem in M. 1 ein שפוד של רמון empfohlen wurde, der Gegensatz hier nicht schärfer betont wird durch den Zusatz של מתכת. Findet sich derselbe doch in Sukka 14b unten, wo es auf eine Unterscheidung weniger ankommt. Es ist daher nicht unwahrscheinlich, dass שפוד in M. 1 gar nicht Spiess, sondern Ast bedeutet. Der Hebr. liebt es, den Ästen verschiedener Bäume neben der allgemeinen Bezeichnung לולב (von der Palme wie von der Rebe, von der Eiche wie vom Dornbusch — שביעית VII, 5) je nach ihrer Form auch noch besondere Namen zu geben. So findet sich vom Feigenbaume יחור, vom Weinstock זמורה, von der Sykomore קורה (Kilajim I 8 u. VI 4), von der Palme חריות (Sukka IV 6), von der Bachweide, der wilden Feige, dem Nussbaum und dem Oleaster מורביות (das. 5 u. Tamid II 3), und so mögen auch die Äste des Granatapfelbaumes שפודין genannt worden sein. Dadurch erklärt sich auch der Ausdruck מביאין in M. 1. Wäre der שפוד של רמון ein fertiger Bratspiess und als solcher ein vorrätiger Gegenstand der Kücheneinrichtung, so hiesse es נוטלין; ist derselbe aber nur ein einfacher trockener Ast, so muss er erst aus dem Garten oder vom Felde gebracht werden.
und nicht auf dem Roste. אסכלא ist das gr ὲςχάρα (Herd, Rost), nicht das lat. scalae (Leiter). Besteht auch zwischen Rost und Leiter eine äussere Ähnlichkeit, so ist doch deren grundverschiedene Bestimmung so unverkennbar (scalae kommt her von scando steigen), dass man ohne zwingenden Grund — und ein solcher ist der Übergang von ρ in ל noch lange nicht — eine Übertragung der Begriffe im fremden Lande gegen den Sprachgebrauch in der Heimat des Wortes nicht annehmen darf. Überdies ist אסכלא, wie aus Babli ersichtlich, nicht grade der aus Stäben, die wie die Sprossen einer Leiter von einander abstehen, zusammengesetzte Rost (ein solcher darf vielmehr zum Braten des Pesach verwendet werden, sofern dasselbe an einem auf den Stäben ruhenden שפודֹ של רמון zwischen denselben so hinabhängt, dass es von ihnen gar nicht berührt wird), sondern vorwiegend der aus einer einzigen Metallplatte bestehende Herd, welcher hier darum verboten ist, weil das Pesach durch die unmittelbare Wirkung des Feuers gebraten werden muss; vgl. Anm. 3. Aus demselben Grunde ist es auch unzulässig, auf den Stäben eines Rostes zu braten; die anliegenden Fleischteile würden ja in diesem Falle durch das erhitzte Metall gar gemacht.
Geh und brate uns das Pesachopfer auf dem Roste. R. G. ist entweder der Meinung, dass die Forderung צלי אש (Anm. 1) sich nur auf das Pesach in Ägypten bezieht, oder dass sie — wenn schon für alle Zeiten giltig — die mittelbare Einwirkung des Feuers doch nicht ausschliesst (Jeruschalmi).
Berührte es die Kachel. die heisse Kachel.
so schäle. קלף abschälen, syr. ܩܠܰܦ, arab. قلف ist Denom. von קליפה = ϰελύφη Schale. Die Übereinstimmung mit dem Griechischen ist vielleicht nur eine zufällige wie die von מסתרים mit Mysterien (μυστήρια), denn קליפה beurkundet durch eine ausgebreitete Verwandtschaft im Arabischen seine semitische Herkunft mit ungefähr derselben Evidenz wie ϰελύφη sein griechisches Heimatsrecht.
man die Stelle ab. Denn sie darf nicht gegessen werden, weil sie nicht צלי אש (Anm. 1, 3 u. 8), sondern an der Kachel gebraten ist, und da sie nicht gegessen werden darf, so muss sie verbrannt werden (vgl. M. 9).
wenn von seinem Safte auf die Kachel. die heisse Kachel.
nehme man die Stelle weg. Man muss so weit und so tief herausschneiden, als der zurückgespritzte Tropfen, der ja ebenfalls nicht צלי אש ist, nach gewissenhafter Schätzung in das Fleisch eingedrungen sein mochte, und das Herausgeschnittene laut vor. Anm. verbrennen.
so greife man die Stelle heraus. sofern das Mehl heiss genug war, um den hineingefallenen Tropfen gar zu machen. Aus dem in vor. Anm. angedeuteten Grunde darf dasselbe, so weit der Saft sich darin verbreitet hat, nicht gegessen werden; man muss es sogar (nach Raschi) wegen des einen Tropfens vom Safte des Pesach, mit welchem es durchtränkt ist, gleich ungeniessbar gewordenem Opferfleisch verbrennen (nach Maim. Hil. K. P. VIII 13 kann es weggeworfen werden).