Folgende Verrichtungen am Pesachopfer verdrängen den Sabbat. Es sind Verrichtungen, die sonst am Sabbat verboten, beim Pesachopfer jedoch, auch wenn der 14. Nisan auf Sabbat fällt, gestattet sind.
das Abschaben. Über מיחוי s. Erubin V Anm. 31.
Hingegen können das Braten desselben und das Ausspülen seiner Eingeweide den Sabbat nicht verdrängen. Weil es damit keine Eile hat; das Abschaben der Eingeweide darf dagegen nicht bis Eintritt der Dunkelheit verschoben werden, wenn dieselben nicht verstinken sollen. Mit dem Verbrennen der Fettstücke könnte man zwar bis Sabbatausgang warten; es ist dies aber eine Opferhandlung, und daher mit Rücksicht darauf, dass die Tora das Pesachopfer hinsichtlich der Kollision seiner Darbringung mit dem Sabbatgesetz genau den Sabbatopfern gleichgestellt hat, hier wie dort gestattet.
Das Hintragen. zum Tempel. Da man Lämmer auf den Schultern zu tragen pflegte, ist hier der Ausdruck הרכיב (rittlings tragen, von רכב reiten) gewählt.
die Herbeischaffung von ausserhalb des Sabbatbezirkes. ‘Erubin Einl. Abs. 4. Als Stammwort von תחום vermute ich ein Verbum חום (arab. حام umkreisen) welches uns noch in dem Nomen חומה Mauer (wie קומה von קום gebildet) erhalten geblieben ist. Daher kann תחום sowohl die Grenze wie das Gebiet bezeichnen, wie ja auch unser Kreis bald die Kreislinie, bald die Kreisfläche bedeutet. Das ת ist präformativ (vgl. תהום v. הום tosen, brausen), und wenn wir ein Verbum תחם, syr. ܬܰܚܶܡ in der Bedeutung umgrenzen finden, so ist dieses als Denominativ zu erklären nach der Analogie der Sekundärbildungen תרם ,התחיל u. v. a.
das Abschneiden einer etwaigen Blatter. Blattern an Opfertieren sind ein Makel, der ihre Altarfähigkeit suspendiert (3. B. M. 22, 22). Waren es trockene Blattern, die sich leicht abschälten, so wurden sie selbst am Sabbat im Heiligtume abgekneipt (‘Erubin X 13); hier aber ist von feuchten die Rede. S. übrigens das. Anm. 78.
verdrängen den Sabbat nicht. Denn alles dies konnte schon am Freitag besorgt werden.
sie verdrängen ihn. Die notwendigen Vorbereitungen zur Erfüllung eines Gebotes, das den Sabbat verdrängt, verdrängen ihn auch ihrerseits nach seiner Meinung, und wären sie auch vor Eintritt desselben ausführbar gewesen, und wären die entgegenstehenden Verbote auch biblischen Ursprungs. Vgl. Sabbat XIX 1.