ist untauglich. Vier Opferhandlungen sind es, welche ganz mit dem Gedanken an Zweck und Bestimmung des Opfers (לשמו), sowie ferner an die Person des Darbringers (לשם בעליו) ausgeführt werden sollen: 1. Die שחיטה (Schlachten durch den Halsschnitt), 2. der קבול (Auffangen des aus der Schnittwunde strömenden Blutes in einem dazu bestimmten Gefässe; daher קבל schlechthin, auch ohne Hinzufügung von הדם, das Blut auffangen), 3. der הילוך (mit dem Blute zum Altar sich begeben; davon הילך das Blut hintragen und nicht, wie man erwarten sollte, הוליך), 4 die זריקה (Sprengen des Blutes auf dem Altar). Eine Bestimmungsänderung oder eine Personenverwechslung-können beim Pesachopfer im Gegensatz zu den meisten anderen Opfern gar Untauglichkeit herbeiführen. Wenn z. B. der Priester, oder wer sonst das Opfer schlachtet, bei dieser heiligen Handlung die Erklärung abgibt, er schlachte es zum Friedensopfer, oder wenn er als Person, für die er es schlachtet, einen Namen nennt, der einem Andern als dem Eigentümer des Opfertieres angehört, so ist das Opfer untauglich, vorausgesetzt dass er nicht etwa in gutem Glauben so handelte, in welchem Falle das Opfer tauglich wäre. Dasselbe gilt von den drei übrigen Opferhandlungen zwar nicht hinsichtlich der Personenverwechslung (שלא לשם בעליו) — diese ist nur bei der שחיטה von beeinträchtigendem Einfluss — wohl aber hinsichtlich der Bestimmungsänderung (שלא לשמו). Wenn auch das Schlachtendes Opfertieres ganz mit dem Gedanken an seine Bestimmung zum Pesachopfer für die beteiligten Personen, also לשמו und לשם בעליו vollzogen wurde, es hat aber der Priester den קבול, den הילוך und die זריקה durchweg שלא לשמו, oder nur teilweise לשמו, im übrigen aber שלא לשמו, oder auch nur zum Teil שלא לשמו sonst jedoch לשמו verrichtet, so ist das Opfer dennoch untauglich. Nach dieser, wie es scheint, ebenso einfachen als zutreffenden Auffassung könnte die Mischna zwar das, was sie sagen will, viel kürzer ausdrücken (הפסח ששחטו או קבל או הילך או זרק שלא לשמו); sie bewegt sich aber dafür in einer sehr ansprechenden Klimax: Nicht allein bei der שחיטה, wo ja שלא לשם בעליו ebenfalls פסול ist, beeinträchtigt eine Bestimmungsänderung die Gültigkeit, sondern auch bei den übrigen Opferhandlungen, und nicht nur wenn diese samt und sonders oder doch wenigstens ihrer Mehrzahl nach שלא לשמו ausgeführt wurden, sondern selbst dann, wenn es nur bei einer einzigen unter ihnen der Fall war, die übrigen aber gleich der שחיטה des Opfertieres ganz mit dem Gedanken an dessen wahre, von den Eigentümern ihm gewordene Bestimmung verrichtet wurden. Obgleich diese rhetorische Form (לא זו אף זו) in der Mischna sehr beliebt ist, zieht es die Gemara doch vor unserer Stelle eine Erklärung zu geben, durch welche die Worte או לשמו ושלא לשמו או שלא לשמו ולשמו sachlich begründet erscheinen. Sie bezieht dieselben auch auf שחטו im ersten Satze und findet in ihnen eine Bestätigung dafür, dass das Pesachopfer selbst dann ungültig ist, wenn in einer der vier Opferhandlungen, gleichviel welcher, die Gegensätze לשמו und שלא לשמו einander kreuzen, sei es dass der Opfernde beim Schlachten z. B. gesagt hat, „ich schlachte dieses Lamm zum Pesach- und zum Friedensopfer, bezw zum Friedens- und zum Pesachopfer“, sei es dass er erklärt hat: „ich schlachte es zum Pesachopfer, um dann sein Blut als Friedensopfer zu sprengen“, obgleich er diese Absicht nicht ausführte, tatsächlich vielmehr die זריקה seinerzeit לשמו vornahm. Eine Stütze findet diese Auffassung in der folgenden Mischna, in welcher sich die entsprechenden Gegensätze לאוכליו ושלא לאוכליו ebenfalls auf eine und dieselbe Opferhandlung beziehen.
Als Pesachopfer und als Friedensopfer. 3. B. M K. 3. — Selbstverständlich ist שלמים nur beispielsweise angeführt. Dass grade das Friedensopfer als Beispiel gewählt wurde, erklärt sich aus der Halacha, laut welcher nach dem Vierzehnten die zu Pesachopfern bestimmten Tiere als שלמים zu gelten haben. Gleichwohl ist ein Pesachopfer, welches a m Vierzehnten zum Friedensopfer geschlachtet worden, als שלא לשמו geopfert zu betrachten.
Als Friedensopfer und als Pesachopfer. Obgleich die spätere Erklärung als Widerruf aufgefasst werden könnte, durch welchen die frühere aufgehoben wird, ist doch das Opfer, bei welchem auch nur eine der vier Verrichtungen שלא לשמו und לשמו ausgeführt wurde, ebenso ungültig als dasjenige, bei welchem sie לשמו und שלא לשמו vorgenommen wurde,