Fällt der Vierzehnte. Des Monats Nisan
muss man alles. Was man an Chamesz besitzt, gleichviel ob Chullin (K. I Anm. 24) oder Teruma (das. Anm. 25), natürlich mit Ausnahme des für die Sabbatmahlzeiten Reservierten.
vor Sabbat. Am Dreizehnten, weil etwaige Überreste am Sabbat nicht verbrannt, noch sonst vernichtet werden könnten.
zu seiner Zeit. Am Vierzehnten um 11 Uhr; denn man darf nicht Teruma ohne Noth vernichten, und es ist ja immerhin möglich, dass sie bis Sabbat 11 bzw. 10 Uhr (K. I M. 4-5) bei einigem guten Willen aufgegessen wird; ist dies trotz redlicher Mühe nicht gelungen, nun so werden die Reste versteckt und an den Mittelfeiertagen verbrannt. Was aber Chullin betrifft, so hat man überhaupt keine Veranlassung ängstlich zu sein; es werden sich für dasselbe Abnehmer genug finden, schlimmsten Falls schenkt man es noch in elfter Stunde einem Nichtjuden. — בזמנן steht für בזמנו, weil bei הכל an die Gegensätze חולין und תרומה zu denken ist.
Teruma. Die ja nur den Aharoniden und ihren Hausleuten, also einem scharf abgegrenzten und sehr eng gezogenen Kreise gestattet ist.
Chullin. Dessen Konsumentenkreis dagegen ein weit ausgedehnter, unbegrenzter ist.