Folgendes muss am Pesach fortgeschafft werden. עוברין; das Intransitiv für das Passivum des Transitivs ist bei Verben der Bewegung nicht selten. Vgl. מעות חוזרין (muss zurückgegeben werden) Baba M. 15b Mitte, שומא הדר (kann rückgängig gemacht werden) das. 35a unten, יוצאת בדיינין (wird entrissen) das. 61b unten.
Babylonischer Milchbrei. كتح = etwas bis zur Sättigung essen; im Aramäischen ist כותח eine Milchspeise, wie aus Pesachim 76b und Chullin 111b ersichtlich. Des babylonische Milchbrei bestand aus Molke, Salz und Brot. [Das verschimmelte Brot des Bartinora, welches der Vrf. von תפארת ישראל, um es geniessbar zu machen, in angeschimmeltes verwandelt hat, beruht auf einer אגב חריפתא missverstandenen Bemerkung Raschis z. St.]
medisches Bier. In Palästina wurde das Bier ohne jede Beimischung aus Datteln gebraut, es war daher kein Chamesz; in Medien wurde hingegen Malz dazu verwendet.
römischer Essig. In Rom wurde Malz in den Wein getan, wenn man ihn in Essig verwandeln wollte.
ägyptischer Gerstenwein. זיתוס (‘Aruch) od. זיתום (Ausgaben), bei griechischen Schriftstellern ζύϑος od ζῦϑος (auch ζῆϑος), bei lateinischen zythum, ist ein aus Gerste bereiteter Wein, welcher in Ägypten sehr beliebt war. Schon Herodot erzählt im 2. Buche seines Geschichtswerkes § 77, dass man in dem Teile Ägyptens, in welchem die Rebe nicht gedeiht, aus Gerste Wein bereitet ( οἴνῳ δὲ ἐκ κριθέων πεποιημένῳ διαχρέωνται). Diodor I 20, 34 berichtet, dass sie dieses Getränk, welches dem Weine an Wohlgeschmack nur wenig nachsteht, Zythos nennen (… . πόμα λειπόμενον οὐ πολὺ τῆς περὶ τόν οἶνον εὐωδίας, ὃ καλοῦσι ζῦθος). Über die Art der Zubereitung s. bei Henricus Stephanus (Thesaurus ed. Hase und Dindorf Paris 1831—1863) den Auszug aus einer Gothaer Handschrift. Dieselbe weicht hinsichtlich der Bestandteile von der im Talmud angegebenen ab. Kein Wunder! In Palästina wuchs der vortrefflichste Wein, das Zythum wurde dort nur als Heilmittel getrunken. Um seine Wirkung zu erhöhen, nahm man dazu Gerste, Salz und Safran zu gleichen Teilen, liess die Mischung längere Zeit im Wasser weichen, röstete sie dann und mahlte sie. Ein angenehmer Trunk wird das wohl kaum gewesen sein. Offizinell ist das Zythum übrigens auch bei Plinius.
ferner. Das bisher Angeführte ist geniessbares Chamesz in einer Mischung (חמץ גמור על ידי תערובת ), das Folgende ist ungeniessbares Chamesz in unvermischtem Zustande (חמץ נוקשה בעיניה).
die Färberbrühe. זומא ,זום ist das gr. ζωμός Brühe, nicht ζύμη Sauerteig. Die Färberbrühe ist ein Absud von Kleie in Wasser.
der Stärkekuchen der Köche. עמילה, auch פת עמילה, gr. ἄμυλος, ist ein Kuchen aus Kraftmehl. Eigentlich ein Leckerbissen! Wie ihn jedoch die Köche bereiteten, um ihn als Topfdeckel zu benutzen, welcher den widerlichen Brodem ihrer dampfenden Kunstwerke aufsaugen sollte, war er von Anfang an ungeniessbar.
und der Schreiberleim. קולא ist das gr. ϰόλλα Leim. Der gewöhnliche Leim wird aus tierischen Stoffen, zumeist aus Knochen hergestellt; der Schreiberleim (Kleister) jedoch ist ein vegetabilischer, dessen Hauptbestandteil Stärkemehl ist.
Auch die Kosmetika der Frauen. Diskrete Schönheitsmittel des weiblichen Toilettentisches, welche die Haut weise, zart und geschmeidig machen sollen. Selbstverständlich ist deren Zusammensetzung für uns ein unnahbares Rätsel; nur so viel ist uns davon verraten worden, dass sie auch Mehl enthalten. Also ungeniessbares Chamesz und auch dieses nicht in reinem, unvermischtem Zustande — und dennoch von R. E. am Pesach nicht geduldet!
Alles was aus einer Getreideart bereitet ist. U. z. mit Wasser. Eier, Milch, Wein, Fruchtsaft u. dgl. erregen die Gährung nicht.
das muss am Pesach fortgeschafft werden. עוברין; das Intransitiv für das Passivum des Transitivs ist bei Verben der Bewegung nicht selten. Vgl. מעות חוזרין (muss zurückgegeben werden) Baba M. 15b Mitte, שומא הדר (kann rückgängig gemacht werden) das. 35a unten, יוצאת בדיינין (wird entrissen) das. 61b unten.
Sie. Die oben namhaft gemachten Dinge, wie überhaupt alles Chamesz, welches zu einer der beiden von ihnen vertretenen Gruppen (s. Anm 6) gehört.
sind in das Verbot. Des Chameszgenusses. Geniessbares Chamesz unterliegt ausserdem selbst in vermischtem Zustande dem Verbote des Chameszbesitzes sofern es den Hauptbestandteil einer homogenen oder mehr als den sechzigsten Teil einer heterogenen Mischung ausmacht.
doch ist bei ihnen von Ausrottungsstrafe. כָּרֵת — gekürzt aus הִכָּרֵת; dieselbe Verstümmelung wie in לְוָיָה (Sota IX 6) für הַלְוָיָה.
keine Rede. Mit Ausrottung ist lediglich der Genuss von unvermischtem und zugleich geniessbarem Chamesz bedroht.