Man gebe kein Mehl in Essigmus. S. K. X Anm. 15.
oder Senf. Sofern Wasser darin ist.
Hat man jedoch welches hineingegeben. In den Senf.
kann er sofort gegessen werden. Weil die Schärfe des Senfs die Gährung hintanhält und ihren Eintritt verzögert; Essigmus dagegen, welchem Mehl beigemengt wurde, darf nicht einmal sofort gegessen werden.
R. Meïr aber verbietet es. Er mag sich nicht auf Unterscheidungen einlasssen, die zu Missbrauch Anlass geben könnten. Was heisst auch sofort? Das ist doch ein sehr dehnbarer Begriff! Wer will da die Grenze ziehen?!
man darf es aber damit bestreichen und darin eintunken. Streng genommen gehört diese Vorschrift nicht hierher in den Rahmen der Ausführungen über das Chameszverbot; sie ist hier nur beiläufig erwähnt, weil sie, insofern auch sie vom Anfeuchten handelt, in losem Zusammenhang mit dem Vorhergehenden steht.
Das Wasser für den Gebrauch des Bäckers. In welches er bei der Brotbereitung von Zeit zu Zeit seine Hände taucht, wodurch es viel Mehl und Teig in sich aufnimmt.
muss weggegossen werden. U. z. auf eine schräge Fläche, damit es ein Gefälle habe und sich nicht ansammele.