mit denen man am Pesach seiner Pflicht genügt. Die Getreidearten aus denen man die ungesäuerten Brote (2. B. M. 12, 18) anfertigen kann. — שיפון (aram. דישרא, eine den כוסמין (aram. גולבא von גלב = כסם abscheeren) nahe verwandte (Kilajim I 1) und wie diese zwischen Gerste und Weizen schwankende (vgl. Babli z. St. u. Menachot 70a mit Jer. Challa I 1 u. IV 2) Getreideart, ist wahrscheinlich von שוף glätten (Kêlim XIV 5) abzuleiten (vgl. כידון ,חיצון ,אישון); also שעורה die haarige Gerste (mit langen Borsten oder Grannen), כוסמת d. geschorene G. (mit kurzen Grannen), שיפון d. glatte G. (ohne Borsten). Möglich ist auch die Ableitung von שפף ,שוף reiben, zermalmen (vgl. lat. triticum v. tero) oder von שפן = ثغن stossen, schlagen u. med. i dickhäutig, schwielig sein (vgl. כישור u. קיטור bzw. גּבור u. שכור); mithin wäre שיפון (schîphôn oder schippon?) = beschalte Gerste (im Gegensatz zur nackten) bzw. Dreschfrucht (im Gegensatz zu den verwandten כוסמין, die man nicht ordentlich dreschen kann, weil die Körner nicht aus den Spelzen herausfallen). Ähnlich das aram. דישרא (دسم stossen, (دوسر dick). Nach Jer. Challa I 1 ist נסמן (Jes. 28,25) = שיפון. Raschi übersetzt שיפון mit seigle = Roggen. Diese Getreideart war aber in Palästina zur Zeit der Mischna schwerlich schon bekannt.
die nicht ausgelöst sind. Von בדמאי bis שלא נפדו derselbe Wortlaut wie in ‘Erubin III 2. Daselbst findet sich auch in den Anmerkungen 13—20 eine erschöpfende Erklärung aller dieser Begriffe. Wie viel von dem, was dort ausser den Definitionen noch zur Begründung in Bezug auf den ‘Erub gesagt ist, auch hier Anwendung findet, wird der aufmerksame Leser unschwer beurteilen können.
Mit Dankopferkuchen. K. I Anm. 21 Anf.; 3. B. M. 7, 12.
und Nasiräerfladen. 4. B. M. 6, 15.
genügt man ihr nicht. Weil sie nicht im Hinblick auf das Fest angefertigt wurden, und man in der Pesachnacht nur mit solchen Broten seiner Pflicht genügt, bei deren Zubereitung man von Anfang an den Zweck im Auge behalten, dem sie nun dienen sollen.
so genügt man derselben mit ihnen. Weil der Verkäufer von vornherein die Absicht hat, die Brote für den Pesachabend zu verwenden, sofern sie auf dem Markte keinen Absatz finden.