Wer Chameszhebe. Teruma (K. 1 Anm. 25) von einer der fünf Getreidearten, welche durch Wasser in Gährung geraten ist.
am Pesach aus Versehen. בשוגג bezieht sich lediglich auf das nomen regens, also auf תרומה, nicht auch auf חמץ. Er wusste im Augenblicke nicht, das es Teruma war, was er aß; dagegen kommt es nicht im Geringsten darauf an, ob er auch hinsichtlich ihres Chameszcharakters im Irrtum war oder nicht.
muss Hauptsumme nebst Fünftel. 3. B. M. 22, 14.
wer aus Frevelmut. במזיד bezieht sich ebenfalls nur auf תרומה. Ob er hinsichtlich des חמץ ein Irrender oder ein Frevelnder war, kommt auch hier nicht in Betracht.
ist frei von Ersatzleistungen. Chamesz eines Israeliten ist am Pesach ein ganz wertloser Gegenstand, denn es darf ja auch nach dem Feste zu nichts mehr gebraucht werden (M. 2). Er hat also dem Priester, dessen Eigentum die Teruma war, keinerlei Schaden zugefügt, als er sie verzehrte. Ein Nichtpriester aber, der Teruma absichtlich isst, braucht nur Schadenersatz zu leisten; er hat diese Verpflichtung lediglich dem Geschädigten gegenüber, dieser kann daher verzichten und muss im vorliegenden Falle auf jeden Ersatz verzichten, da er keinen Verlust erlitten hat. Anders wer Teruma aus Versehen isst! Ein solcher muss fünf Viertel ihres Wertes bezahlen, nicht etwa als Schadenersatz, sondern als Busse, zu welcher er Gott gegenüber verpflichtet ist, die ihm daher der geschädigte Priester auch nicht erlassen kann. Aus diesem Grunde muss er קרן nebst חומש selbst dann bezahlen, wenn die Teruma als Chamesz nicht den geringsten Werth hat. Vgl. in Terumot VI 1 mit VII 1.
auch von denen des Holzwertes. Blossen Holzwert hat unreine Teruma (K. 1 Anm. 26), insofern sie nur noch zum Heizen verwendet werden kann (das. Anm. 31), Als Chamesz hat sie am Pesach nicht einmal diesen Wert mehr (M. 1)