ist zur Nutzniessung gestattet. Es darf nach Pesach sogar gegessen werden; weil aber in der Antithese, in welcher solches Chamesz eines Israeliten verboten wird, auf »Nutzniessung« der Ton ruht, wird das Wort auch hier, wo באכילה sich allerdings wirksamer abheben würde, der Konzinnität wegen angewendet. Nach Jeruschalmi steht hier מותר בהנאה statt מותר באכילה mit Rücksicht auf diejenigen Gegenden, in denen es für unstatthaft gilt, Brot eines nichtjüdischen Bäckers überhaupt zu essen.
denn es heisst. 2. B. M. 13, 7.
Es werde bei dir nicht gesehen. Und weil er dies Verbot übertreten, sei es aus Missachtung, sei es aus Fahrlässigkeit, aus Versehen, ja selbst ohne sein Verschulden, so ist das Chamesz als Gegenstand der Gesetzesverletzung nicht blos zum Essen, sondern sogar zu jeder Art von Nutzniessung verboten.