Man suche in der Nacht des Vierzehnten. So wird schlechthin der Rüsttag des Pesachfestes genannt, weil er der 14. Tag des Monats ist. Fällt er auf einen Sabbat, findet die Durchsuchung in der Nacht zum Freitag, also schon am 13. statt.
oder am Vierzehnten morgens oder in der Stunde des Wegschaffens. Am Vierzehnten vormittags bis zu der Zeit, in welcher das Chamesz verbrannt werden muss (s. die folg. M.); nach dieser Zeit suche man nicht mehr nach Chamesz, damit man nicht aus Versehen davon esse.
suche man am Vierzehnten. Selbst am Nachmittage noch; die Befürchtung des R. Juda teilen sie, wie aus dem nächsten Satze ersichtlich, nicht einmal am Feste selbst, wo der Chameszgenuss eine viel schwerere Sünde als am Rüsttagsnachmittag ist.
suche man nach dem Feste. Auch nach dem Feste muss ja das Chamesz, welches über Pesach in unserm Besitze war, noch vernichtet werden (K. II M. 2, Anm. 6)!
Und was man zurückbehalten will. Um es bis zum nächsten Morgen zu verzehren, zu verschenken, zu verkaufen oder in der »Zeit des Wegschaffens« zu verbrennen.