der ist unrein. Auch wenn sie sich am Anfang des Wasserlassens oder ohne jede Begleitung von Urin zeigen, weil die Dickflüssigkeit ein Zeichen dafür ist, dass es sicher Samenausfluss ist, im Gegensatz zu dem Tanna in der vorhergehenden Mischna, nach dem das Tropfenartige immer ein Anzeichen dafür ist, dass es kein Samenausfluss ist.
Wer in der Nacht eine wollüstige Erregung hatte. Indem ihm geträumt hat, dass er einen Coitus vollzogen hat (Nidda 43a). הרהר = über etwas nachdenken, zumeist im üblen Sinne: schlechten oder sinnlichen Gedanken nachgehen.
ist unrein. Auch wenn er keinen Samenausfluss auf sich bemerkt, weil er jedenfalls einen Samenausfluss hatte, dieser nur vertrocknet und nicht mehr zu bemerken ist.
Wenn. Sabbat 86a.
einer Frau am dritten Tage. Nach mit ihr vollzogenem Coitus.
ist sie rein. Auch wenn der Coitus am Schluss des ersten und der Samenabgang am Anfang des dritten Tages stattgefunden hat, so dass dazwischen nur etwas über 24 Stunden (= 2 Ona’s, siehe die folgende Note) liegen, so nach Raschi (Sabb. 86a). Nach Maim. müssen auch nach R. Eleasar nach dem Coitus drei volle Ona’s vergangen sein, wobei die Ona, innerhalb der er stattgefunden hat, nicht mitgezählt wird. Nach dieser Zeit gilt der Samen nicht mehr als Samen und verunreinigt deshalb nicht mehr durch seinen Abgang, während er bis dahin die Unreinheit des von einem Manne abgegangenen Samens an sich hat und auch die Frau, von der er abgeht, verunreinigt.
Manchmal sind dies vier Ona’s. Der Ausdruck עונה = Zeit dient auch als Bezeichnung für einen bestimmten Zeitraum, einen Tag oder eine Nacht, gleichviel ob sie lang oder kurz sind, nach einer anderen Ansicht für die Hälfte eines 24 Stunden-Tages, also für den Zeitraum von 12 Stunden. R. Ismael ist nicht der Ansicht, dass ein Samenabgang schon am dritten Tage rein ist, sondern erst am vierten Tage, jedoch auch dann, wenn der Coitus am Schluss des ersten Tages und der Samenabgang am Anfang des vierten Tages stattgefunden hat, in diesem Falle liegen dazwischen nur zwei volle Tage, das sind 4 Ona’s.
manchmal sind es fünf. Wenn z. B. der Coitus am Morgen des ersten Tages stattgefunden hat und der Samenabgang am Abend zum vierten Tage, da liegen dazwischen außer den 4 Ona’s der beiden vollen Tage noch die Ona des ersten Tages vom Morgen bis zum Abend.
manchmal sind es sechs. Wenn der Coitus am Abend zum ersten Tage stattgefunden hat, da sind drei volle Tage, das sind 6 Ona’s, vergangen.
Es sind immer fünf. Die voneinander abweichenden Ansichten der drei Tannaim werden im Talmud (Sabb. 86a) folgendermaßen begründet: Dass auch die Frau durch Abgang von beim Coitus in sie eingedrungenem Samen unrein wird, wird daraus geschlossen, dass vor der G’ttesoffenbarung am Sinai an das Volk das Gebot erging, um sich hierfür rein zu halten, sich drei Tage des geschlechtlichen Umgangs zu enthalten (Exod. 19, 15). Da geschlechtlicher Umgang nur für einen Tag unrein macht, kann dieses Gebot nur darum ergangen sein, damit auch die Frauen, denen nach dem Coitus Samen wieder abging, noch Zeit hatten, sich vorher von ihrer Unreinheit zu reinigen. Es muss danach der zwischen dem Erlass dieses Gebots und dem Offenbarungstage liegende Zeitraum der Zeit entsprechen, innerhalb der der von der Frau abgehende Samen diese noch verunreinigt, während nach dieser Zeit abgehender Samen nicht mehr als Samen gilt und deshalb die Frau nicht unrein macht. Wenn dann nach ihrer Reinigung nach dieser Zeit einer Frau noch Samen abging, blieb sie trotzdem rein, weil der Samenabgang dann nicht mehr verunreinigt. Die Offenbarung hat nun nach allen Ansichten an einem Sabbat stattgefunden, das Enthaltungsgebot wurde nach Ansicht von R. Eleasar ben Asarja am Donnerstag früh verkündet, das Reinigungsbad musste spätestens am Freitagabend genommen werden, da Sonnabend in aller Frühe das Volk zur Entgegennahme der Offenbarung sich versammelte. Es lag also zwischen diesen beiden Zeitpunkten nur ein Zeitraum von 3×12 Stunden, so nach Maim., nach Raschi nur von etwas über 2×12 Stunden, da das am Donnerstag erlassene Enthaltungsgebot erst vom Schlusse dieses Tages an befolgt wurde, und ist danach ein Samenabgang, der nach diesem Zeitraum eintritt, nicht mehr verunreinigend. Nach R. Ismael ist das Enthaltungsgebot schon am Mittwoch im Laufe des Tages ergangen und sollte sich auf drei Tage erstrecken, wobei jedoch der Mittwoch bereits mitgezählt wurde, selbst wenn man mit der Enthaltung erst am Schlusse dieses Tages begonnen hatte. Da am Freitagabend die Reinigung stattfinden musste, so waren für die, die am Mittwoch erst kurz vor Schluss des Tages mit der Enthaltung begonnen hatten, genau zwei volle Tage, das sind vier Ona’s, vergangen, für die, die seit Mittwoch früh keinen Coitus vollzogen hatten, fünf Ona’s, und für die, die zuletzt am vorhergehenden Abend ihn vollzogen hatten, sechs Ona’s. Dementsprechend verunreinigt der Samenabgang bei der Frau immer, bis der dritte Tag nach dem Coitus vergangen ist, den Tag, an dem dieser stattgefunden hat, mit eingerechnet, einerlei zu welcher Tageszeit er stattgefunden hat, wonach dieser Zeitraum zuweilen nur vier, zuweilen fünf und zuweilen sechs Ona’s beträgt. Nach R. Akiba ist das Enthaltungsgebot am Mittwoch früh ergangen und musste sofort vom Beginn des Tages an beobachtet werden, es sollten demnach von dem letzten Coitus volle fünf Ona’s vergangen sein, darum verunreinigt nach ihm der Samenabgang immer bis nach Ablauf eines Zeitraums von fünf Ona’s, das sind 5×12 Stunden, nach dem vollzogenen Coitus, gleichviel zu welcher Tageszeit dieser stattgefunden hat (s. Sabb. 86a).