Wegen einer Pollution muss in folgenden Fällen ein Tauchbad genommen werden. Nach Toravorschrift wird man durch einen Samen-Abgang nur unrein, wenn man die Loslösung des Samens verspürt hat (s. Nidda 43a), nach rabbinischer Vorschrift wird man aber auch in den folgenden Fällen unrein, weil zu befürchten ist, dass man glaubt, nur die Loslösung des Urins verspürt zu haben, während es in Wirklichkeit die Loslösung von Samen war, die man gespürt hat; da danach das Untertauchen in diesen Fällen nur eine rabbinische Vorschrift ist, ist der Untertauchende sofort rein und braucht er nicht erst den Sonnenuntergang abzuwarten (s. Para XI, 5), deshalb heißt es in der Mischna nicht, sie sind unrein, sondern nur, sie müssen ein Tauchbad nehmen (מ״א). Nach יו״ב handelt es sich in der Mischna nur um das Tauchbad, das nach rabbinischer Vorschrift genommen werden muss, um sich wieder mit Toraworten beschäftigen zu dürfen.
Bemerkt man beim Wasserlassen eine tropfenartige oder getrübte Flüssigkeit. Urin pflegt klar zu sein und in einem Strahl, nicht in Tropfen, herauszukommen. Wenn deshalb beim Wasserlassen sich eine trübe Flüssigkeit oder eine klare, die tropfenweis herauskommt, sich zeigt, so kann das als ein Anzeichen dafür angesehen werden, dass durch den Urin Samen, der sich in der Harnröhre festgesetzt hatte, mit hinausgespült worden ist.
wenn am Anfang. Des Wasserlassens.
ist man rein. Weil, wenn es sich um in der Harnröhre zurückgebliebenen Samen handeln würde, jedenfalls zuerst etwas Urin würde herausgeflossen sein und dann erst der von ihm mitgerissene Samen, die Trübung bezw. die Tropfenbildung deshalb auf irgend eine andere Ursache zurück-zuführen sind.
wenn vom Anfang bis zum Schluss. Nach Maim.: wenn vom Anfang bis zum Ende nur eine tropfenartige oder getrübte Flüssigkeit abgegangen ist, nach anderen: wenn man vom Anfang bis zum Ende solche tropfenartige oder getrübte Flüssigkeit mit abgegangen ist.
ist man rein. Nach der ersten Erklärung kann es nicht zurückgebliebener Samen sein, weil dieser jetzt nicht von selbst abgehen würde, nachdem er bei der vorangegangenen Samenentleerung nicht mit abgegangen ist, nach der anderen Erklärung, weil die am Anfang abgegangene Flüssigkeit kein Samen sein kann, sondern ihre Trübung oder Tropfenbildung auf eine andere Ursache zurückzuführen ist, ist dieses auch für die in der Mitte und am Ende bemerkten anzunehmen. So nach der Erklärung von יו״ב. מ״א erklärt: Samen hat zwei Kennzeichen, er pflegt dickflüssig zu sein, nicht tropfenartig, und weiß, nicht trübe. Fehlt eines dieser Kennzeichen, so ist es kein Samen, trotzdem ist man unrein, wenn man inmitten oder am Ende des Wasserlassens solche Flüssigkeit bemerkt wegen der zu befürchtenden Verwechslung mit einer Flüssigkeit, die beide Kennzeichen hat. Bemerkt man aber solche Flüssigkeit am Anfang des Wasserlassens, so ist eine solche Verwechslung nicht zu befürchten, da, wie oben ausgeführt, vor dem Wasserlassen ein Samenabgang nicht anzunehmen ist.
ist man unrein. In allen Fällen, weil dieses die charakteristischen Zeichen des Samens sind.
Zwischen einer weißen und einer getrübten ist kein Unterschied. Wenn der Ausfluss weiß und dickflüssig ist er auch am Anfang und vom Anfang bis zum Ende rein, wie wenn er trübe ist, obgleich die weiße Farbe ein charakteristisches Kennzeichen des Samens ist (Maim.). Nach מ״א ist R. Jose der Ansicht, dass die weiße Farbe überhaupt kein Kennzeichen des Samens ist, sondern er ebensowohl auch trübe aussehen kann, wenn er nur dickflüssig ist.