Hat man sie über die Rückseite von Gefäßen. So dass das Wasser nicht in die Gefäße hineingeflossen ist.
oder über eine Bank. Die überhaupt nichts in sich aufnehmen kann.
wie sie war. Das Wasser bleibt, auch nachdem es herübergeflossen ist, Quellwasser, so lange es noch mit der Quelle verbunden ist.
Sie ist wie eine Tauche. Auch wenn es noch mit der Quelle verbunden ist, gilt es nicht mehr als Quellwasser, weil es über ein Gefäß, wenn auch nur über dessen Rückseite, hinübergeflossen ist, es ist deshalb nicht mit dem über den Rand der Tränkrinne in Mischna 1 hinübergeflossenen Wasser zu vergleichen, weil die Rinne am Boden befestigt war und deshalb doch nicht so ganz den Charakter eines Gefäßes hat, wie ein loses nicht am Boden befestigtes Gefäß (יו״ב). Trotzdem gilt aber das Wasser nicht als geschöpft und darf man wie in einer Tauche darin unter tauchen, da das Wasser ja nur auf der Außenseite der Gefäße war. Allerdings muss angenommen werden, dass das Wasser, auch ohne über die Gefäße geleitet zu werden, in die Wasseransammlung geflossen wäre, denn eine Tauche ist untauglich, wenn das Wasser in sie über Gefäße hineingeleitet worden ist, (V. M. 10, s. תוי״ט) oder man müsste annehmen, dass dieses nur für eine Tauche aus Regenwasser gilt, nicht aber für eine solche aus Quellwasser.
nur darf man über der Bank nicht etwas untertauchen. In dem über der Bank oder einem der anderen Gefäße fließenden Wasser darf man nicht untertauchen, eine Vorbeugung (גזירה) gegen das Untertauchen in einem Gefäße.