die lang. Über die in der Mischna Kelim XXIX angegebenen Maße hinaus.
sind und noch beschnitten. Talmudausg.: לקצוץ.
brauchen nur bis zu der ihnen zugedachten Länge untergetaucht zu werden. Der Teil, der noch abgeschnitten werden soll, wird als schon abgeschnitten betrachtet, und der Griff gilt als untergetaucht, obgleich die beim Abschneiden entstehende Schriftfläche noch durch das abzuschneidende Stück verdeckt wird und das Wasser nicht dorthin gelangen kann, weil bei verdeckten Stellen (בית הסתרים) von Geräten es nicht erforderlich ist, dass das Wasser dorthin gelangen kann (s. ר״ש).
Sie müssen ganz untergetaucht werden. Er ist nicht der Ansicht, dass, was abgeschnitten werden soll, als bereits abgeschnitten betrachtet wird.
Die Kette an einem großen Eimer bis zu vier Handbreiten. Nur bis zu dieser Länge gilt die Kette als zum Eimer gehörend, weil bei der Schwere der Kette, die man zu einem großen Eimer gebraucht, sie zu schwer werden würde, wenn sie noch länger wäre.
wo dieses Maß endet. Weil man sie sicher noch bis auf dieses Maß verkürzen wird.
Den betreffenden Ring. In dem dieses Maß endet.
außer wenn man ihn an ihn festgenäht hat. Der Knoten, mit dem er angebunden ist, muss deshalb beim Untertauchen gelockert werden.