1
Auf einer höheren Stufe steht von anderswoher angesammeltes Wasser. S. oben Note 15.
2
solange der Zufluss nicht aufgehört hat. In einem solchen Wasser gilt das hineingekommene unreine Wasser als durch das hinzufließende aufgehoben, und es ist nicht erforderlich, dass mehr Wasser hinzukommt, als darin war, oder dass es überfließt (מ״א).
3
für Hebe und zum Waschen der Hände. Auch vor dem Genießen von Hebe, dagegen ist es nicht tauglich, die Hände vor dem Genuss von Heiligem darin unterzutauchen (s. Chagiga II, 5), hierfür muss es eine Wasseransammlung von mindestens 40 Sea Wasser sein (s. dagegen ראב״ד zu הלכות מקואות IX, 1).