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Hat man mit einem unreinen Gefäß daraus geschöpft. Dasselbe wie für das zum Trinken gilt für das beim Schöpfen herausgehobene Wasser, das wieder in das übrige Wasser zurückfließt, obgleich die Absicht des Schöpfenden doch gar nicht auf das an der Außenwand des Gefäßes wieder zurückfließende Wasser gerichtet war, deshalb gelten die gleichen Bestimmungen wie in Mischna 1 noch für diesen Fall. Nach der Erklärung von Maim, soll durch diese Mischna auch ausgesprochen werden, dass ebenso wie durch absichtliche Berührung eines unreinen Menschen auch durch absichtliche Berührung eines unreinen Gefäßes das Wasser am Boden unrein wird.