denn die Schwingung führt einer für alle Teilhaber. Bei der Schwingung legt der Eigentümer des Opfers seine Hand unter das Opfer und der Priester seine Hand unter die des Eigentümers. Bringen mehrere gemeinschaftlich ein Opfer dar, so legt nur einer von ihnen für alle anderen mit seine Hand unter das Opfer.
das Handaufstützen kann nicht einer für alle Teilhaber ausführen. sondern alle Teilhaber müssen nach einander das Handaufstützen vollziehen.
denn die Schwingung findet bei Privatopfern und bei Gemeindeopfern. das Handaufstützen dagegen findet im Allgemeinen nur bei Privatopfern und nur vereinzelt bei Gemeindeopfern statt (s. oben Mischna 7).
bei lebendigen. bei den beiden Lämmern am Wochenfeste und beim Schuldopfer des Aussätzigen (s. oben V, 7).
bei Lebewesen und bei leblosen Dingen. wie die zum Dankopfer und zum Opfer des Nasir gehörenden Brote.
was beim Handaufstützen nicht der Fall ist. Ein Handaufstützen wird allerdings auch nach dem Schlachten in der Mischna Tamid VII, 3 erwähnt, dort handelt es sich aber nicht um eine Vorschrift, sondern nur um einen zur Ehrung des Hohenpriesters eingeführten Gebrauch.