der für alle Gebots-Verletzungen dargebracht wurde. gemeint ist der gewöhnlich פר העלם דבר genannte Stier, den die ganze Gemeinde darzubringen hatte, wenn sie auf Grund einer irrigen Entscheidung des obersten Gerichtshofes ein Vergehen begangen hatte, auf welches die Ausrottungsstrafe steht (8. Lev. 4, 13—21; Sebach. IV, Note 81).
auch bei den wegen Götzendienstes darzubringenden Böcken. Die Talmudausgaben lesen שעיר. Gemeint sind die Böcke (s. die angeführte Note), welche die Gemeinde als Sündopfer darzubringen hatte, wenn sie auf Grund einer irrigen Entscheidung des obersten Gerichtshofs gegen ein זרה עבודה-Verbot sich vergangen hatte (Num. 15, 24).
Bei allen Privatopfern. nur bei Viehopfern; bei Vogelopfern gab es kein Aufstützen der Hände.
dem Zehnt und dem Pesachopfer. weil es heisst (Lev. 3, 2) : וסמך ידו על ראש „קרבנו״ auf „sein“ Opfer, das er zu seiner Sühne oder, damit es ihm Wohlgefallen erwirke (לרצונו), darbringt; Erstgeburt und Zehnt dagegen sind an sich heilig, und auch das Pesachopfer wird nicht לרצונו dargebracht.
Der Erbe stützt die Hände auf. auf das Opfer des Vaters, der gestorben ist und ein schon zum Opfer bestimmtes Tier hinterlassen hat.
bringt die Giessopfer. aus der Hinterlassenschaft des Vaters zu dem von diesem !unterlassenen Opfer.
dar und kann vertauschen. wenn er das Opfer mit einem anderen vertauscht, so ist auch dieses heilig.